Garage Zweckentfremdet für Fahrräder - wie wird das kontrolliert?

12 Antworten

Eine Garage für speziell für Fahrräder wäre eine Lösung. So was in der Art wie hier:  http://www.fahrradbox.de/ 

Wenn du die Garage gemietet hast und nur du auf die Garage Zugriff hast, kann dir niemand sagen, was du damit machst. Wenn das Auto ordnungsgemäß auf der Straße abgestellt ist, ist es auch ok. Niemand kann dich zwingen, dein Auto in die Garage zu stellen.

Oh, ein Kenner?

Das steht in der Bauordnung bei uns aber ganz anders.

Die können schon, die Damen und Herren von der Bauaufsicht.

Zudem kommt bei einem etwaigen Schaden die HR und VGV mit dem Geld nicht rüber, höre ich immer wieder.

@schleudermaxe

Bei uns sind gerade abgebrannt 6 Fahrzeuge, der Carport und das Mehrfamilienhaus komplett, obwohl fast 200 Fachleute vor Ort waren.

Was sagt die Versicherung wohl, wenn in dem Ding Kaminholz und der Rasenmäher mit Reservekanister gestanden hätte als Brandbeschleuniger und im Hausflur auch noch zwei Mopeds?

Ich kann dir leider nichts zur Rechtslage bezüglich der Nutzung der Garage sagen.

Ich weiß aber sicher dass es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorschrift gibt dass du dein Auto in der Garage zu parken hast. Wenn es regulär auf einem öffentlichen Parkplatz abstellst ist das völlig legitim.


Hallo,
wenn draußen Parkplätze sind, darf man diese auch benutzen.

Die Garage wurde gemietet und was damit gemacht wird, ist eure Sache und nicht die vom Nachbarn.

Kann es sein, dass der Nachbar die Garage gerne hätte?

500 € "Strafe" ist lächerlich.
Der Vermieter kann dafür kein Geld verlangen, der "Aufpasser" auch nicht und gesetzlich wird es wohl auch keine Handhabe geben.

und gesetzlich wird es wohl auch keine Handhabe geben.

Da wäre ich nicht so sicher. Wenn nach der Landesbauordnung der Bauherr für jede Wohnung z.B. zwei Stellplätze nachweisen muss, geschieht das genau aus dem Grund, die öffentlichen Parkflächen zu entlasten. Wenn dann die Stellplätze zweckentfremdet werden und das Auto auf öffentlichem Grund geparkt wird, kann das Ordnungsamt durchaus einschreiten.

Ein Bußgeld von 500 € ist da durchaus im Rahmen, wie einige Urteile zu diesem Thema zeigen.