Eigentumsübergang nach Zwangsversteigerung?
Wir haben ein Haus in Zwangsversteigerung gekauft. Es besteht aus einem "Haupthaus" und 4 Ferienwohnungen. Das Inventar in den Ferienwohnungen wird in dem Gutachten aufgelistet, das von dem Hauphaus nicht da es zum Zeitpunkt des Gutachtens vermietet war. Der Alt-Eigentümer wohnt nicht in diesem Haus, hat da aber noch persönliche Gegenstände (Aktenschräcnke, Dekoartikel). Zudem stehen auf dem Grundstück noch 2 Schuppen mit Inventar drin (Sonnenliegen, Wasserpumpe, Fahrräder, Strandkorb) und dies wird auch in dem Gutachten erwähnt. Jetzt wollte der Alt-Eigentümer uns erst die Schlüssel nicht aushändigen - jetzt haben wir die Schlüssel, dürfen aber laut Alt-Eigentümer das Haupthaus oder die Schuppen nicht benutzen. Er besteht darauf, dass das KOMPLETTE Inventar in dem Haupthaus und in den Schuppen ihm gehört. Ist das so? Wenn nicht, wo kann ich das nachlesen und ggfs. dem Alt-Eigentümer zum lesen geben? Was ist mit dem Anhänger der abgemeldet im Hof steht?
Nicht vergessen: er wohnt nicht im Haus und das Haus ist genauso eingerichtet wie die Ferienwohnungen denn es war auch als Ferienwohnung in Nutzung.
Danke für die Hilfe!
5 Antworten
Anbei die Vorschriften
Alles was Zubehör ist, ist mitersteigert. Der Eigentümer hätte anmelden müssen. Hat er das nicht, hat er Pech gehabt.
.§ 1120 BGB Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör.Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des Grundstücks gelangt sind, sowie auf das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme der Zubehörstücke, welche nicht in das Eigentum des Eigentümers des Grundstücks gelangt sind. .
§ 97 BGB Zubehör
(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf. Gruss Feurigel
Aber gelten Möbel in einem Ferienhaus als Zubehör?
Alles was in dem Gutachten aufgelistet wurde gehört euch. Ihr dürfte euer Eigentum selbstverständlich nutzen. Im übrigen dürft ihr durchaus über einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durchführen lassen, das sollte bei einer Zwangsversteigerung kein Problem sein, eventuell mal mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher sprechen, es kann auch Sinnvoll sein sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Falls der Alteigentümer Inventar entwendet das im Gutachten aufgelistet wurde ist das im übrigen Diebstahl. Ich persönlich würde dem nur Zugang gewähren wenn ich dabei bin und ihm ansonsten Untersagen das Grundstück zu betreten, das recht hast du.
Dann solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen, vielleicht vorher mal beim zuständigen Gericht nachfrage. Ich bin aber geneigt Abigall zu zu stimmen, das euch auch das Inventar gehört.
Was kostet denn so eine Beartung bei einem Anwalt? Ich denke die Sachlage ist recht schnell erzählt und dürfte keine Stunde in Anspruch nehmen .........
Ich denke so um die 100 bis 200€, das kann man mit dem Anwalt aber vorher absprechen. Es gibt auch die Seite http://www.frag-einen-anwalt.de Vieleicht kann dir da einer Helfen.
Alles was aufgelistet ist, dürfte euch gehören. Was nicht, da würde ich dem Alteigentümer eine Frist setzen, dass er es abholen soll. Wenn er sich nicht daran hält, sein Pech, dann entsorgen.
Im Zweifelsfall kann man auch einen Anwalt einschalten.
Wendet Euch an die zuständige Gerichtsstelle.
Mit erfolgtem Zuschlag gehört Euch das Haus mitsamt Inventar. Mir hat man damals bei Gericht empfohlen,umgehend die Schlösser auszutauschen.
Bei uns möchte das Gericht hierzu nicht äußern ........
Alles, was im Gutachten aufgelistet ist, hast Du käuflich erworben, nicht mehr und nicht weniger ! Was den Rest angeht, Inventar des Haupthauses und Hänger, das solltest Du mit dem Initiator der Zwangsversteigerung klären.
Danke für die schnellen Antworten! Uns geht es nicht darum die Sachen loszuwerden sondern wir würden sie durchaus behalten wollen - bis auf die eindeutig persönlichen Gegenstände (Deko, Aktenschränke ....).