Darf der Vermieter Fahrräder aus dem gemeinsamen Keller entfernen?
guten Tag, und zwar hat der Vermieter heute Fahrräder in wert von ca 900 Euro aus dem Keller entfernen lassen. Darf er das? Hab schon bei Google geguckt und da steht ja darf er und bei anderen steht das er das nicht darf, und in der Hausordnung ist auch nichts dazu zu finden nur das keine Gegenstände in Flure oder im Kellergange gestellt werden dürfen aber da standen die auch nicht. Hab auch schon angerufen und er hat mir eine Nummer gegeben wo die Fahrräder stehen oder untergebracht sind, hab dann auch da angerufen aber die haben gemeint das ich da flach wäre . So zusagen sind die Fahrräder jetzt weg 2 Stück und ich weiss nicht wo. Darf er das einfach entfernen und einlagern lassen? Zumal wir damit auch Einkaufen gehen usw....
8 Antworten
Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann hier niemand beurteilen, ob das vom Vermieter korrekt war oder nicht. Aber aus der Ferne würde ich sagen, Fahrräder haben in einem Waschkeller eigentlich nichts verloren.
Er muss Euch aber umgehend Gelegenheit geben, die Fahrräder wieder in Eure Obhut zu nehmen, um sie dann woanders abzustellen.
Der Vermieter darf die Fahrräder entfernen, wenn die vertragliche Grundlage zur Nutzung des Kellers fehlt. Doch zunächst sollte eine Aufforderung zur Entfernung an die Eigentümer der Fahrräder gehen. Hier könnte man dem Vermieter Diebstahl unterstellen, wenn es zuvor keine Warnung gab.
Einer anderen Antwort entnehme ich, dass Du die Fahrräder im Waschkeller abgestellt hast.
Die dieser Raum sicher nicht für das Abstellen von Fahrrädern vorgesehen ist, kann der Vermieter die Räder auch entfernen.
Auch wenn sonst nirgendswo Platz dafür ist und nix geregelt ist weder in der Hausordnung oder woanders? Und Begründung wegen Brandschutz? Obwohl da ein Wäscheständer ist der mehr stört? Und aushändigen müssen die die Sachen ja auch wieder, die dürfen das ja nicht einfach entsorgen
Auch wenn sonst nirgendswo Platz dafür ist und nix geregelt ist weder in der Hausordnung oder woanders? Und Begründung wegen Brandschutz? Obwohl da ein Wäscheständer ist der mehr stört? Und aushändigen müssen die die Sachen ja auch wieder, die dürfen das ja nicht einfach entsorgen
Weder muß der Vermieter mietrechtlichen einen Fahrradabstellplatz zur Verfügung stellen, wenn dieser mietvertraglich nicht zugesichert wurde. Auch ist der Waschkeller kein Fahrradabstellplatz. Dann müssen die Fahrräder halt in die Wohnung mitgenommen werden.
Der Wäscheständer ist im Waschkeller doch mehr am richtigen Platz als ein Fahrrad (oder wird mit Pedalkraft die Wäsche getrocknet)? :)
Und das hat er einfach so gemacht, ohne Warnung, Begründung, Mahnung?
Wieso bist du flach?
Was sagt der Vermieter dazu, dass die Räder nicht dort sind?