Wer hat welche Rechte - Mieter vs. Stallpächter?

6 Antworten

Wurde die Nutzung des Innenhofes den explizit in Eurem Mietvertrag aufgeführt (analog Garten bei einem Mehrfamilienhaus - Alleinbenutzung vs Mitbenutzung)?

Ansonsten könnte er auch bei der Stallpacht enthalten sein - oder in keinem der beiden Verträge und würde Euch dann wohl gleichberechtigt vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:29

Im Vertrag steht lediglich, dass wir das komplette Haus gemietet haben, der Rest ist Standard-Vordruck eines Mietvertrages. Er sagte uns bei Einzug, dass wir alle Schuppen nutzen können und wenn mit dem Innenhof was nicht ok war, kam er halt zu uns. Er sagte uns lediglich, dass wir die Pächter anhalten sollen, sich an der Schneeräumung etc. zu beteiligen. Das brauchten wir ja bisher nicht, weil es mit den anderen Pächtern nie zu Problemen kam. Der Garten rund ums Haus ist uns.

gschyd  12.09.2018, 07:34
@questinchen

"das komplette Haus" muss nicht zwingend auch den Umschwung erfassen ...

Kontaktiert am besten den Vermieter, auch um nachzufragen was er bezüglich Nutzung des Innenhofes mit dem neuen Pächter vereinbart habe, die aktuelle Situation unterscheide sich ziemlich von der bisherigen.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:36
@gschyd

Danke für deine Antworten. Ja, wir werden ihn nachher mal anrufen und hoffen, dass er sich erinnert, weil irgendwie wird hier fast gar nichts schriftlich festgehalten. Für mich etwas untypisch, ich bin aber auch kein gebürtiges Landei :-), sondern eigentlich Großstädter.

gschyd  12.09.2018, 07:47
@questinchen

Las gerade Deinen Kommentar - "kein öffentlicher Parkplatz" käme bei mir als Landei (obwohl zwischenzeitlich länger in der Stadt) eher schräg an - klar ist es kein öffentlicher, ich bin zumindest Anwohnerin, zähle den Innenhof auf einem Bauernhof eher dem Stall zugehörig, Landmaschinen etc (und allenfalls wurde mir sogar explizit dessen Nutzung zugesagt resp. nicht ausdrücklich untersagt).

Frag beim Vermieter nicht zu forsch nach - iS "erinnern sie sich ..." eher so, ihr seid bisher davon ausgegangen dass der Innenhof zum Haus gehöre resp. Euch zur Verfügung stünde, nun nutze der neue Mieter diesen ebenfalls rege ... ob denn Eure Annahme falsch gewesen sei?

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:59
@gschyd

So in etwa war mein Plan, zumal er immer zu uns kommt, wenn ihn am Innenhof irgend etwas stört. Also gehe ich wirklich davon aus, dass der wohl zu uns gehört. An sich stört es mich ja nicht, wenn dort ein Fahrzeug parkt, nur sehe ich halt auch nicht ein, dass wir Tetris spielen müssen, um an unsere Schuppen zu kommen. Und dass eben fremde Sachen auf unseren abgelegt werden finde ich halt einfach nur dreist. Man kann vorher fragen, ob das ok ist. Würde ich das Material nun sofort benötigen, müsste ich die Pächter zuhause aufsuchen, damit sie das woanders hinlegen, zumal der Stall groß genug ist.

gschyd  12.09.2018, 08:04
@questinchen

Das mit Deinen Sachen kann ich aus Deiner Sicht nachvollziehen - allenfalls weiss der Pächter jedoch nicht dass ihr den Schuppen nutzt resp. die Sachen Euch gehören ...

Du wirst es ja bald herausfinden - wer was sagte/vereinbarte resp. weiss 😊

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 08:07
@gschyd

ja, das hoff ich...bevor ihre Wäsche an meiner Wäschespinne hängt :-)

Wende dich an den Vermieter!

Der ist zuständig und muss sich kümmern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch eurer Mietsache unmöglich/gestört wird.

Mache das schriftlich.

Und spreche gleiche eine Mietminderung an, wenn der Vermieter sich nicht kümmert.

Ein Wegerecht ist eine dingliches Recht, was im Grundbuch Abt. 2 vermerkt sein muss um als Wegerecht Anerkenntnis zu finden.

Ein Pächter, noch dazu nach kürzlichem Pächterwechsel, besitzt wohl kaum ein Wegerecht.

Das Abstellen eines PKW und privater Gegenstände auf den Zutrittsweg zum gepachteten Pferdestall ist mit Sicherheit unstatthaft. Bis jetzt habt ihr das als Besitzer geduldet, sofort solltet ihr die geduldete Nutzung als Stell- und Ablageplatz mit nachweislichen Schreiben an jenen Pächter untersagen und auf die Konsequenzen einer Unterlassungsklage aufmerksam machen.

Ich habe Zweifel, dass der "Pächter" tatsächlich einen Pachtvertrag für den Pferdestall hat. Eher glaube ich, dass lediglich das Weideland gepachtet und der Pferdestall gemietet wurden.

Sowohl in eurem Mietvertrag als auch im "Pachtvertrag" des Pferdestallnutzers sollten Nachträge gefertigt werden, die eindeutig die Nutzung des Zuganges zum Pferdestall regeln, sprecht euren Vermieter daraufhin an.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 09:34

Dank Dir, ich mach mich mal schlau..

Gerhart  12.09.2018, 11:15
@questinchen

Ja, tu das. Ich möchte nochmals auf das Zutrittsrecht des "Pächters" hinweisen. Es müsste wirklich als Zutrittrecht und nicht als Zufahrtsrecht im Mietvertragsnachtrag ausgewiesen werden. Pferd laufen auf vier Beinen und fahren nicht! Der Winterdienst sollte auch im Nachtrag enthalten sein.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 11:24
@Gerhart

ist leider nichts im Mietvertrag verankert, werden nachher den Vermieter kontaktieren um mal Klarheit zu kriegen, wer hier welche Rechte und Pflichten hat, bevor es irgendwann einmal zu Reibereien kommt. Das Leben ist zu kurz, um sich auf unnötige Streitereien einzulassen

Gerhart  12.09.2018, 12:08
@questinchen

Das solltest du dem Vermieter auch erklären. Wenn der keine eindeutige Abhilfe schafft, dann hast du gute Karten bei einer Auseinandersetzung mit jenem unverschämten "Pächter", denn du hast keine Einschränkungen im Mietvertrag über die Nutzung der Mietsache Hof stehen. Dort bist du Besitzer mit Hausrecht und kannst alle vom Hof jagen, deren ZUTRITT du nicht genehmigt hast.

Der Vermieter ist aufgrund seiner laxen Vertragsgestaltung in der Pflicht, für alle Parteien vernünftige Bedingungen zu schaffen.

Sollte nun der "Pächter" aufzacken, weil in seinem Mietvertrag auch keine Regelung zum Zutritt zu seiner Mietsache zu finden ist, dann hat der Vermieter ein richtig fettes Problem, aber nicht du!

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 12:39
@Gerhart

das klingt mal vielversprechend! Ich hoffe, dass wir eine gute Regelung finden, ohne uns die Haare auszureißen :-)

Wer wo welches Recht hat, sollte eigentlich im jeweiligen Vertrag stehen. Man kann aber auch mal "Rechte und Pflichten" außen vor lassen und einfach miteinander reden.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass der Pächter sein Auto mal stehenlassen kann, ohne dass ihr gleich das Gefühl habt, er will euch damit was wegnehmen? Vielleicht denkt er einfach, dass freie Flächen nicht gebraucht werden und er sie deswegen nutzen kann?

Und welche "privaten Gegenstände" legt er auf "eure Sachen"?

Sorry, aber ein paar Details hätten der Frage schon geholfen. Wie auch das ein oder andere Wort zu Dingen, die ihr bereits unternommen habt.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:15

Bisher haben wir nichts unternommen, lediglich darauf hingewiesen, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist, zumal der Pächter mehr oder weniger direkt auf der anderen Straßenseite sein Haus hat. Nun stehen auf unserem Material, welches wir zum Verarbeiten dort liegen haben, irgendwelche Körbe und anderer Kleinkram, welcher wohl für die Pferde genutzt wird. Ich wollte mich nur vorab informieren, welche Rechte ich habe, bevor ich mit den Pächtern spreche. Werde aber den Vermieter selbst fragen, welche Vereinbarungen damals für die Ställe getroffen wurden, alleine schon wegen Schneeräumpflicht etc., wenn der Winter kommt.

DODOsBACK  12.09.2018, 07:44
@questinchen

Kapiere einfach nicht, warum man immer den fünften Schritt vor dem ersten machen muss. Wie "freundlich" wird das Gespräch wohl ablaufen, wenn direkt nach deiner höflichen Bitte Anwalt, Vermieter und "mein Recht!!!!" erwähnt werden?

Versuch#s doch mal ganz altmodisch:

"Lieber neuer Pächter, bisher haben wir das im Winter mit dem Schneeräumen so gelöst: (...). Wäre es okay für Sie, wenn wir das beibehalten?"

Damit bricht man sich keinen Zacken aus der Krone, und der andere fühlt sich vermutlich besser als wenn er "hintenrum" vom Vermieter darauf angesprochen wird, dass der neue Nachbar was zu meckern hat.

questinchen 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:49
@DODOsBACK

Mich hat die rechtliche Seite interessiert, ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich einen Anwalt hinzuziehe. Ich wollte nur keine schlafenden Hunde wecken und mich absichern, bevor ich etwas sage. Dafür stellt man doch eine Frage, oder?

Klärt das bitte mit einem Anwalt für Mietrecht.

Hier ist das der falsche Ort.

Gerhart  12.09.2018, 09:14

So ist es richtig: ja nicht selbst eine Meinung äußern, wenn man die Sache nicht durchschaut.