Nachtdienst : hat man als Mieter " Sonderrechte "?

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Hi,

leider nicht - Nur in den Ruhezeiten.. Ansonsten rede mal mit dem vermieter ob er die Tür leiser machen kann . mit Dämmaterial. oder in die Eingangstür einen mechanismus einbauen, der zuschlagen verhindert.

Wenn es dir sehr wichtig ist, kannst du anbieten, dich an den Kosten zu beteiligen oder komplett dafür aufzukommen.

Lg

vielen Dank an alle !

Dasselbe Problem hatte ich auch, das Zuknallen übertrug sich über den Fußboden, so dass das Bett zitterte. Meine Hausverwaltung, die ich darauf ansprach, hatte sofort ein Einsehen und hat den Türschließer ändern lassen. Wenn ihr auch einen Türschließer habt, können die Mieter nichts dafür. Deshalb den Vermieter ansprechen, dass er für Abhilfe sorgt.

Für das leise schließen der Türen, also nicht der Mieter sondern im Treppenhaus, wäre der Hausmeister zuständig. Ansonsten sollte schön dunkel, kühl und leise mit Oropax sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es leider keine, meistens findet man Empfehlungen bei 20 Parteien wird es ohnehin schwer alle davon zu begeistern leise zu machen, daher muss man sich selber schützen. Ich kenn das ja auch aber Glockenturm will nicht still sein, die Fastnacht ist heut auch im vollen Gange, und ich habe morgen Nachtschicht, wollte jetzt pennen dass ich Nachts wach gewöhnt bin. Oder neue Wohnung.

Nein, und dass die Haustür ins Schloss fällt ist nun mal ein Geräusch mit dem jeder leben muss. Du kannst aber umziehen .........oder Ohropax kaufen.

Nein, du kannst keine Sonderrechte einfordern, aber du kannst freundlich Gespräche mit deinen Nachbarn führen und vielleicht sehen sie ein, dass man ein Tür auch leise schließen kann.

Wir haben hier im Haus auch einige Schichtarbeiter - und ich persönlich nehme immer Rücksicht, schon weil ich das weiß und weil ich das so gewöhnt bin. So habe ich auch meine Kinder erzogen.