Offen stehende Wohnungstür beim Nachbarn

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Notiere dir wann und wie oft das passiert. Führe ein Protokoll und erstatte dann erst eine Anzeige. Aber für das "Betriebsklimma" ist das nicht sehr zuträglich. Allerdings, wenn du schon mehrfach mit ihm gesprochen hast und er z.B. ein Fenster nicht öffnen will, dann musst du zu diesem Mittel greifen--- oder ausziehen.

Das musst du nicht hinnehmen, verm. ist es auch ein Verstoß gegen die Hausordnung. Auf jeden Fall ist es unzulässig. Melde das als Mangel dem Vermieter und fordere ihn auf, das Problem (Abmahnung) aus der Welt zu schaffen. Stelle in Aussicht, dass du dich ansonsten berechtigt sähest, die Miete zu mindern (erst mal als Drohung).

versuch mit ihm zu reden

kannst du, es gibt neben lärm- auch geruchsbelästigung...

Das musst du nicht hinnehmen,weil so etwas Ruhestören ist.Die Störung durch den Geruch ist ebenfalls unzulässig.

Sprich mit den Nachbarn,wenn die das nicht abstellen,geht es zum Vermieter,danach zur Polizei.