Nach Ablauf der Ausfuhrkennzeichen wieder in Deutschland anmelden?

4 Antworten

Hmm, ist es nicht so, dass bei Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens der Brief ungültig gemacht wird?? Dann wäre es schwierig; neuen Brief beantragen etc.

moejoe 
Fragesteller
 03.04.2010, 10:45

Ja ich denke schon. Wie läuft es dann ab wenn der Brief ungültig gemacht wurde?

Antwortet nicht mehr. Jedoch lag IRENEBOA da schon richtig. Genauso ist es. In dem Lexikon steht es aehnlich http://vdmf.de/?p=14313

Ein FZ mit Ausfuhrkennzeichen MUSS ausgeführt werden. Andernfalls machst du dich des Betrugs und der Steuerhinterziehung strafbar. Ach ja, und dem Händler würgst du auch gleich noch eine rein, d. h. seitens des Händlers kann es durchaus sein, dass du mehr oder minder nett „erinnert“ wirst, das Auto gefälligst auszuführen - oder die in DE wegen des Ausfuhrkennzeichens nicht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer nachzuzahlen.

In dem Zielland müssen dann die anfallenden Einfuhr- und die Mehrwertsteuer gezahlt werden. Diese Belege müssen in der Regel dem verkaufenden Autohändler zugestellt werden. Führst du das Auto nicht aus bzw.zahlst die hier üblichen Steuern nicht, machst du dich des Betrugs und der Steuerhinterziehung strafbar.

Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die dir nicht gehört, sondern dem Staat. Wenn du dir also eine Ware „erschleichst“, ohne die eigentlich dafür fällige Mehrwertsteuer zu zahlen, so wird das Finanzamt ganz schnell sehr zickig, denn das ist Geld, was eigentlch dem Staat gehört - und nur auf Durchgangsposten durch deine Hände fließt.

Ausfuhrtransaktionen werden seit über 10 Jahren in Deutschland sehr genau geprüft. Ich würde dir raten, die Sache rasch geradezubiegen - oder die Finger davon zu lassen.

was ist daraus geworden, gab es probleme beider anmeldung, weil ich habe auch so eine sache.

danke