125er Roller Anmelden. Paar Fragen?

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Du kannst auf der Homepage Eurer Kreisverwaltung (NICHT eines Zulassungsservices) nachsehen, welche Kennzeichen frei sind und Dir dann ggf eines reservieren. Wenn Du das reserviert hast, bekommst Du eine Quittung darüber, Du kannst das Kennzeichen im Schilderladen am StVA kaufen (teuer) oder bei einem Schilderladen im Internet bestellen (günstig, dauert aber mindestens einen Tag). Du mußt aber beachten, daß Du ein Leichtkraftradkennzeichen erwirbst, das ist ca 230 x 115 mm. die großen Schilder sind den Krafträdern vorbehalten. Wenn der Roller noch eine gültige HU ("TÜV") hat, kannst Du ihn so ummelden, ansonsten mußt Du vorher noch zum TÜV / DEKRA für eine neue Hauptuntersuchung. Du brauchst von Deiner VErsicherung eine Versicherungsbestätigung, dort gibt man Dir eine eVB Nr., das ist eine Art PIN, mit der Du dann am Strassenverkehrsamt den evrsicherungsschutz nachweisen kanns, die Versicherung gibt das elektronisch frei und das StVA kann mit Deinem Code darauf zugreifen. Eine 125 gilt als "zulassungsfrei" (aber kennzeichnungspflichtig und unterliegt nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Eine Ummeldung kostet ca 45 EUR zzgl des Schildes.

Also der letzte Besitzer muss den Roller erstmal abmelden, dann gehst du auf die Fahrzeugstelle (da wo du auch deinen Führerschein geholt hast vermutllich) und meldest den Roller auf dich neu an. Das Kennzeichen kannst du dann für einen kleinen Aufschlag von 10€ selbst wählen.

Kostentechnisch bist du glaub etwa bei 80 - 100€ (wenn mich nicht alles täuscht - meine letzte Motorradanmeldung liegt etwa 2 Jahre zurück).

LG

Nein, der alte Besitzer muß das Fahrzeug nicht abmelden, er kann es auch ummelden