Darf man mit AUSFUHRKENNZEICHEN rumfahren bzw nicht ins Ausland gehen und in DE fahren?

2 Antworten

Ein Ausfuhrkennzeichen hat eine begrenzte Gültigkeit. In diesem Zeitraum darfst du herumfahren, wo immer du möchtest. Du musst nur spätestens am Ablauftag an deinem Zielort im Ausland sein. Zeitraum der Gültigkeit legst du beim Antrag selbst fest. Da das Kennzeichen und die damit verbundene extra Versicherung extra teuer ist, und umso teurer, je länger die Gültigkeit ist, ist es sinnbefreit, eine längere Laufzeit als unbedingt nötig zu "buchen".

Ich habe bisher 18 Fahrzeuge nach Frankreich ausgeführt, und habe immer einen Zeitraum von 10 Tagen gewählt.

Du weißt schon, dass deine bisherigen Fahrzeugpapiere entwertet werden, wenn du ein Ausfuhrkennzeichen bekommst? Nur so in Deutschland damit herumzufahren, weil es geil ist, wäre blödsinnig, weil du danach neue Papiere incl. Fahrzeugvollabnahme brauchst.

Wo kein Richter da kein Kläger.

Wo keine strafbare Handlung, dort kein Richter.