Muss man ins Gefängnis, wenn man zu einem Verbrechen gezwungen wurde?
Angenommen, man wurde von jemandem erpresst/gezwungen, ein Verbrechen zu begehen. Zum Beispiel mit ihr eine Bank aus zu rauben. Die Person, die einen angestiftet hat, muss natürlich ins Gefängnis. Man selbst kommt doch dann auch ins Gefängnis oder? Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann :)
3 Antworten
Für die Straftat ist man in jedem Fall haftbar. Allerdings können solche Umstände beim Strafmass berücksichtigt werden. Dies liegt schlussendlich im Ermessen des Richters.
Es ist auch der Grund wieso bei Gesetzestexten immer etwas in der Art steht: "Bis zu 100'000 Euro Busse und bis zu einem Jahr Freiheitsentzug".
So kann der Richter deinem Erpressten Bankräuber auch nur 3 Monate Freiheitsentzug und 10'000 Euro Busse aufbrummen.
Klar soweit?
Hab ich verstanden :) vielen dank!
Natürlich wird man auch dann bestraft.- evtl gibt es mildernde Umstände.
Diese Frage muss man sich natürlich jeden Tag stellen. Kommt ja auch alltäglich vor.