Würde man in Gefängnis landen?

14 Antworten

In Köln haben zwei junge Männer ein Autorennen veranstaltet und sind mit ca. 100 km eine Straße am Mülheimerhafen entlang gerast. Die Autos tuschierten sich und der eine Wagen schleuderte in eine 18 jährige Radlerin, die an der Unfallstelle verstarb, Einzelkind einer glaube ichallein erziehenden Mutter.

Das Gericht verurteilte die nicht vorbestraften Täter zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Ich habe die fassungslose Mutter im Fernsehen gesehen, da bleibt einem echt die Spucke weg.

Staatsanwaltschaft ist in Revision gegangen..Urteil steht aus.

Dito hier in Nürnberg: Typ heizt mit seinem aufgemotzten KFZ wo, wo Radler, Fußgänger, Skater unterwegs sind.

Überfährt vor den Augen der Schwester eine junge Skaterin, sie stirbt. Er stand unter Drogen, KFZ war nicht zugelassen.. der arme Junge kam sehr glimpflich weg.

War ja zugedröhnt und wollte das nicht, Mimimi (und das Mädel ist halt nur tot und die Schwester schwer traumatisiert, aber da muss man dem Fahrer doch nicht 'das Leben ruinieren'j.

Man fragt sich, wieso es so lange gedauert hat, Bus so was endlich mal hart geahndet wird.. Fahrläsdigkeit und Vorsatz sind kein Kavaliersdelikt.

@SiViHa72

Urteilsspruch:

Ein junges Leben wurde zerstört, wollen wir zwei jungen Menschen nicht auch noch das ganze Leben verbauen. Aua

Ein bekiffter Honk hat aufbDer Wieltalbrücke einen LKW geschnitten...40 Meter Bumm Tod, dreifacher Vater, Brücke Totalschaden, alle Pendler brauchten 6 Monate 2-3 Std. Mehr.

In Wiel jeder zweite Laden Pleite, weil keiner hinkam Stop And Go

2 Jahre auf Bewährung

In § 222 StGB wird das Strafmaß für fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe festgesetzt. Eine Bewährungsstrafe ist ebenfalls möglich. Bei besonderer Schwere der Tat wird allerdings in  der Regel auf die Bewährungsstrafe verzichtet und die Freiheitsstrafe vorgezogen.

Da würde man wohl zunächst einmal feststellen wollen, warum der Fahrer das Unfallopfer nicht gesehen hat. Üblicherweise sind Menschen ja nicht unsichtbar. Hat der Fahrer also - um es mal ganz einfach auszudrücken - nicht richtig geguckt wo er hinfährt, dann trägt er auch eine Schuld am Unfalltod. Und dafür wird er dann auch verurteilt. Da käme dann https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html in Betracht, also wäre eine Haftstrafe durchaus möglich.


Das kommt immer auf die Umstände an und ob der Fahrer das Opfer gesehen haben müsste (Fahrlässigkeit)!

Auch ob der Fahrer seine vorgeschriebene maximale Fahrzeit schon überschritten hatte (also übermüdet war) oder durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigt war. In solchen Fällen wäre seine Schuld natürlich größer als bei einem einfachen "Unfall".

Das würde grundsätzlich zu einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung führen.

Die Art der Strafe bestimmt dann das Gericht. Das kann dann auch tatsächlich eine Haftstrafe bedeuten.

Dass ein Fahrer "nichts gesehen" hat, wäre KEINE Entschuldigung.

Wenn man nichts sieht, darf man nicht fahren.