Muss in einer Mietwohnung jemand gemeldet sein?

5 Antworten

Und geht das auch ohne Zweitwohnsitz?

Zwischen den Wohnungen sind 40 km. Mein neuer Arbeitsplatz ist 20 km von der gemeinsamen Wohnung enfernt. Es wäre also total umständlich in der alten Wohnung anschließend den Zweitwohnsitz anzumelden (da die Ämtrr ja auch nur wàhrend meiner Arbeitszeit aufhaben). Und wegen Post ist es mir schon wichtig meinen Erstwohnsitz in der neuen Wohnung zu haben damit es da nicht ausversehen zu irgendwelchem Fristüberschreitungen bei Rechnungen etc. kommt.

Muss in einer Mietwohnung jemand gemeldet sein? Warum ich das Frage: Ich bin schon vor einiger Zeit zu meinem Freund gezogen aber habe meine alte Wohnung noch (Hauptgrund ist meine ziemlich große Bücher- und Comicsammlung, die stellenweise schon sehr alt und auch sehr wertvoll ist und die bei ihm absolut keinen Platz findet). Ich würde mich jetzt gerne zu ihm ummelden und also in meiner Wohnung abmelden, diese aber wegen der Bücher trotzdem behalten

Man kann einen Erstwohnsitz und einen Zweitwohnsitz haben. Man sollte nur eine ladungsfähige Anschrift haben, falls mal was von einer Behörde kommt.

Wenn Post nicht mehr zugestellt werden kann oder zurückgeschickt wird, kann es passieren, das man zwangsabgemeldet wird.

Um die Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden, müsste ich nachdem ich mich hierher umgemeldet habe, mich in der Gemeinde in der die Wohnung ist wieder anmelden gehn was wegen meiner Arbeitszeiten und der Entfernung zwischen meinem neuen Arbeitplatz und der alten Wohnung etwas umständlich wäre. Deswegen möchte ich ja wissen ob ich das überhaupt machen muss oder es mir einfach ganz sparen kann denn die Post soll ja in Zukunft hierher (deswegen will ich mich ja überhaupt ummelden).

@LupaRanee

Deswegen möchte ich ja wissen ob ich das überhaupt machen muss oder es mir einfach ganz sparen kann denn die Post soll ja in Zukunft hierher (deswegen will ich mich ja überhaupt ummelden).

Man kann auch einfach einen Postnachsendeantrag machen; kostet halt nur was. und gilt soweit ich weiß, für 3 Monate.

@johnnymcmuff

Habe ich mir auch schon überlegt und einmal werd ich das auf jeden Fall machen aber ich möchte nicht für die nächsten evtl sogar Jahre dauerhaft einen Nachsendeantrag aktuallisieren müssen.

Mir wäre es am liebsten mich nur in der gemeinsamen Wohnung anzumelden und in der alten garnicht. Post, Miete und andere Rechnungen ist alles geklärt, nur nicht ob man eine Wohnung mieten darf in der niemand gemeldet ist. Alle anderen Gedanken wie Zweitwohnsitz oder Nachsendeantrage sind weniger bevorzugte Optionen aber falls in der Wohnung jemand gemeldet sein muss, würde eine von denen wohl umgesetzt werden. Einfacher wäre es aber wenn man die Wohnung einfach als Lager ansehen dürfte.

Ich habe endlich eine gescheite Antwort bekommen von eine netten Dame im Einwohnermeldeamt (die anderen Mitarbeiter dort wussten es ja leider nicht) Man muss nicht in einer Wohnung gemeldet sein, die man anmietet, vorausgesetzt man wohnt auch nicht darin und man darf auch keine post dahinbekomnen (ausnahme sind briefe die die wohnung betreffen wie z.b. vom Vermieter oder Stromrechnung) Und der Zweitwohnsitz kostet in vielen Gegenden auch noch was. So auch in der Gemeinde in der meine alte Wohnung liegt.

Meld es halt einfach als Zweitwohnsitz,

denn ne Wohnung wo Nebenkosten anfallen bräuchten vielleicht auch

ne Person dazu wegen Rechnungszustellung usw.

pw

Wie? Melden? Nein, warum auch und wem sollte gemeldet werden? Wichtig: Wasser abstellen und Heizung anstellen, denn die Haftung bleibt ja und ggf. für einen Zugang sorgen (Telefonnummer bei Nachbarn abgeben?) und Post abholen.