Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel, was kann ich machen?

6 Antworten

Durch mein Vormieter erfuhr ich das der Schimmel schon dort war, bevor ich einzog

Was Du aber nicht beweisen kannst. Geredet wird viel!

(Habe ein halbes Jahr gezahlt aber nichts verbraucht)

Also auch nicht geheizt. Kein Wunder wenn der Schimmel schön blüht. Das wird man Dir anlasten.

Abgesehen davon, die festen Gebühren, wie Müllgebühren, Niederschlagswasser, Grundsteuer, Versicherungen u. a. fallen trotzdem an. Zudem die Grundkosten für die Heizung.

Dein Vermieter hat vermutlich Zeit bis Ende 2018, um die Abrechnung für 2017 zu machen.

Du hast vermutlich falsch gemacht, was man nur falsch machen kann und so sehe ich Deine Chancen auf ein Wiedersehen Deiner Kaution als ziemlich gering.

Darauf erhielt ich die Antwort das er nächste Woche vorbei käme und sich das mal anschaut.

Und für eine solche Aussage nimmst Du Dir die ganze Woche frei? Ohne ganz konkrete Terminvereinbarung ist das doch überhaupt nichts. Das hörte sich dann doch eher an wie, "wenn das Wetter gut ist, wenn ich Zeit habe, wenn ich vielleicht sogar Lust habe, ach eigentlich mag ich gar nicht." Und auf das bist Du reingefallen?

Nun hast Du überhaupt nichts Schriftliches in der Hand und Du solltest wirklich froh sein, wenn neben Einbehalt der Kaution nicht tatsächlich noch eine fette Rechnung für Schimmelsanierung hinterher kommt.

Du könntest Deinen Vermieter mal schriftlich, also nicht whatsapp, mail oder so, anfragen, wann er denn gedenkt, über die Kaution abzurechnen, da seit Deinem Auszug nun mehr als 6 Monate vergangen sind. Bitte ihn darin, Dir die Abrechnung bis spätestens 15.03.2018 zu zu senden. Brief per Einwurf-Einschreiben hinschicken.

Kommt nichts bis dahin, forderst Du ebenfalls mit Fristsetzung die Rückzahlung der ganzen Kaution bis 31.03.2018. Kommt nichts, geh am besten zu einem Rechtsanwalt, der einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken soll. Auf diese Weise wirst Du schon sehen, ob Dein Vermieter eine reine Schlafmütze ist oder doch noch was gedenkt, zu unternehmen.

Ja Du kannst auch jetzt noch zum Mieterschutzbund gehen.

Hier muss geklärt werden wie lange der Schimmel schon dort ist und woher er kommt.

Das kann alles eine Fachmann rausbekommen. Sollte dann herraus kommen das der Schimmel schon länger da ist bevor Du eingezogen bist dann muss dein Vermieter für den Schaden aufkommen.

Such dir einen Anwalt. Recht hat, wer am Ende Recht vor Gericht erhält.

Dir kann ich nur raten, dein Heizen und vor allem Lüften zu hinterfragen. Denn die meisten Fälle von Schimmel sind von den Bewohnern verursacht. Schimmel braucht Wasser. Und wenn das Lüften + Heizen ordentlich funktioniert, bleiben Wände zumeist trocken und Schimmel kann dort nicht wachsen, egal ob da vorher mal welcher gewesen ist oder nicht.

Schränke sollten möglichst nur vor den inneren Wänden stehen, und falls es nicht anders geht wenigstens ordentlich von der Außenwand abgerückt werden. Das war in deinem Fall nicht gegeben.

Richtiges Lüften: Mehrfach täglich die Fenster weit auf, am allerbesten mit Durchzug, nach wenigen Minuten wieder zu. So ist die Feuchtigkeit raus und die Luft unbelastet und Gesund. Achtung: Bei Kellerwohnungen ist das alles deutlich komplizierter.

Ich muss dazu sagen, (gehörte eig noch zur Frage) Mein ehem. Vermieter möchte die Kosten für die Sanierung auf mich umschreiben lassen.

Offenbar ist außer einem einmaligen Kontakt mit der Bitte, "mal vorbei zu kommen" nichts mehr unternommen worden: Keine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung unter angemessener Frist an den VM gerichtet. Keine schriftliche Mahnung mit Ankündigung der Ersatzvornahme und Verrechnung mit der übernächsten Mite für den Fall weiterer Untätigkeit angekündigt.

Nur telefonische Fragen gestellt.

Was erwartet man da?

Was wollte man da nachträglich fordern?

Welcher Schaden wäre einem entstanden?

Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel

Sagt wer? Kann der VM glaubhaft machen, dass mangelndes Lüften und Heizen, sogar i. V. m. fehlender Hinterlüftung des Schranks (auf dem Beispielfoto wurden sogar die Sockelleisten entfernt, um den Schrank unzulässig wanddicht aufzustellen!) den Schimmel herbeigeführt haben, dringt die Schadensbehebungsforderung des VM auch durch.

Natürlich muss der Schwazschimmel erst mit wirksamem Mittel entfernt und nach Abtrocknug neu überstrichen werden.

G imager761