Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

4 Antworten

Ich würde mich darauf nicht einlassen. Wenn sie dich über haben, fliegst du auf die Straße. So wie die vorherigen Mieter.

Ansonsten ist die Lösung einfach, such dir eine andere Wohnung oder versuche in der bisherigen zu bleiben.

Hallo

"ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann -"

Darauf solltest du bestehen!

da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Die Eltern sollten auf Sie als Mieter verzichten!

Warum? Ich bezahle doch meine Miete? Es war ja auch nicht meine Idee in dieses Haus zu ziehen, ich mache das auf Wunsch meiner Freundin. Sie hätte natürlich auch in meine Wohnung ziehen können. Es ging hier nur drum den Eltern einen gefallen zu tun.

@Makzimilian

Aufgrund Ihre finanziellen Eisstellung kämen Sie als "Freund" der Tochter mietweise eher nicht in Frage!

Ein gemeinsamer Mietvertrag ist immer ein Risiko. Für beide.

Dass du nun Angst hat einfach auf die Straße gesetzt zu werden, ist völlig verständlich. Wenn du aber im Mietvertrag stehst, hat sie natürlich Angst, dass sie dich nicht loswird, wenn du Mist baust. Andererseits kannst du aber auch nicht einfach gehen. Eine Ehe ist leichter zu lösen als ein gemeinsamer Mietvertrag.

M. E. ist die einfachste (und stressfreieste) Lösung: Deine Freundin steht allein im Mietvertrag und zahlt die komplette Miete an ihre Eltern. Du überweist deiner Freundin auf deren Konto die Hälfte der Miete - immer schön mit Verwendungszweck "Miete" Damit besteht ein mündlicher Mietvertrag, der dich davo schützt von heute auf morgen auf der Straße zu stehen. Der muss nämlich mit der üblichen Frist gekündigt werden.

Werdet ihr euch nicht einig, solltet ihr das mit dem Zusammenziehen nochmal gründlich überdenken.

Wir sind ja schon zusammengezogen, allerdings in meiner Wohnung. Mich loszuwerden wäre das kleinste Problem, da im Falle eines Falles es klar steht das ich freiwillig die Wohnung verlassen würde, da es sich um Eigentum Ihrer Eltern handelt.