Muss ich den Lärm meiner Nachbarn hinnehmen?

10 Antworten

Rede doch mal mit deinem Vermieter wenn du möchtest das er was unternimmt. Du kannst ja auch mal mit den Nachbarn reden und ihnen sagen das du sie ständig hörst und sie vielleicht gerade Sonntags und an Feiertagen handwerkliche Tätigkeiten vermeiden. Ich denke viel wirst du nicht machen können...

Ja, Du kannst die Miete mindern. Aber Du musst es dem Vermieter vorher schriftlich mitteilen, dass er die Möglichkeit hat, an der Situation etwas zu ändern.

http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderung-ablauf.html

MisterKnowitall  09.04.2013, 13:13

Schlichtweg falsch. Es geht um das Nachbarhaus. Das ist nicht im Eigentum des Vermieters.

Ginger1970  09.04.2013, 13:33
@MisterKnowitall

Deine Aussage ist falsch! Erkundige Dich mal richtig!

Denn der Mieter muß sich nicht selbst um die Lärmbeseitigung kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass er für die Beseitigung der Lärmstörung sorgt. Dies folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, welcher den Vermieter verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

MisterKnowitall  09.04.2013, 15:47
@Ginger1970

Na den Richter möchte ich sehen, der in diesem Zusammenhang den Vermieter verknackt. Man kann ja einiges verlangen, aber gegen "normale" Geräusche aus dem Nachbarhaus kann man wohl nicht viel machen, ausser sich zu beschweren.

Ginger1970  09.04.2013, 18:49
@MisterKnowitall

Es ist aber nun mal so, dass sich der Vermieter drum kümmern muss - auch wenn es Dir nicht gefällt. Natürlich kann auch die Mieterin vorher zum Nachbarn gehen, wenn sie möchte. Sie muss sich aber nicht drum kümmern.

Die Schwierigkeit ist in der Tat, festzustellen, ob es "normale" oder nicht zumutbarer Lärm ist. Dazu kann man ein Lärmprotokoll führen.

Hallo.. !

Also, Zuerst solltest du als erstes das Gespräch mit dem Störenfried suchen. Führt dieses zu keinem Ergebnis, kann man den gemeinsamen Vermieter einschalten.

Dazu sollte man ein Lärmprotokoll führen mit Daten und Verursacher des Lärms und wo man den Lärm wahrgenommen hat. (Vil eine Videoaufnahme mit Ton?)

Wegen einer evt. Mietminderung würde ich folgendermassen vorgehen (immer schriftlich):

  1. Drohe die Mietminderung an und schreibe, dass Du ab nun die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlst (dann kannst Du auch rückwirkend mindern). Setze eine Frist, zB. 4 Wochen, in der Dein Vermieter für Ruhe sorgen muss.

  2. Wenn die Frist abgelaufen ist und es ist nichts passiert, mindere die Miete. Wieviel Du mindern darfst, erfährst Du zB. über einen Anwalt

Jetzt wird Dein Vermieter etwas unternehmen, denn er wird die Finanzeinbussen nicht so einfach hinnehmen ! Im Idealfall werden die Nachbarn vom Vermieter anwaltlich abgemahnt, bis hin zur Kündigungsandrohung.

Aber wenn das Haus deinen Nachbarn gehört, kann dein Mieter auch nicht viel machen, solange sich diese an den gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten halten!

xoxo Sara

MisterKnowitall  09.04.2013, 13:15

Den Text richtig durchgelesen? Hier gibt es keinen gemeinsamen Vermieter und keinen Grund die Miete zu mindern.

Ginger1970  09.04.2013, 13:29
@MisterKnowitall

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag11.html

Auch bei Lärm von außerhalb kann die Miete (zumindest teilweise) gemindert werden:

  1. Lärm von außerhalb des Hauses

2.1. Allgemeines

Lärm von außerhalb des Hauses ist Lärm, für den im Regelfall weder der Mieter noch der Vermieter etwas können. Es geht also hier um Mängel, die von dritter Seite kommen. Ist in einem solchen Falle der Vermieter nicht in der Lage, gegen den bzw. die Verursacher der Störung erfolgreich vorzugehen und muß diese somit entschädigungslos hinnehmen, tragen Vermieter und Mieter den an sich gerechtfertigten Minderungssatz nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) jeweils zur Hälfte (Amtsgericht Köln in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1983, Seite 53). Es findet also eine hälftige Risikoverteilung statt.

auch interessant: 1.1.3. Ruhestörender Lärm, der sich wahrscheinlich wiederholen wird Handelt es sich dagegen um Lärm, bei dem anzunehmen ist, dass es nicht bei einem einmaligen Ereignis bleiben wird, so sollte dagegen unverzüglich vorgegangen werden. Zunächst sollte wie oben angegeben, ein Lärmprotokoll geführt werden. Sodann sollte überlegt werden, ob es sinnvoll ist, sich mit dem Verursacher in Verbindung zu setzen. Mit diesem sollte man dann sprechen (entweder telefonisch oder persönlich), wenn zu vermuten ist, daß eine gewisse Einsichtsfähigkeit und Kompromissbereitschaft vorhanden ist. Erscheint dies von vornherein zwecklos, so ist es angebracht, sich sofort an den Vermieter zu wenden.

Wendet man sich zunächst an den Verursacher, so ist es aus Beweisgründen dringend anzuraten, bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme mindestens einen Zeugen dabei zu haben. Über das Gespräch sollte ein schriftlicher Vermerk angefertigt werden. In diesem ist der Tag, das Datum, die Uhrzeit (Beginn und Ende des Gesprächs), sowie die wesentlichen Punkte und das Ergebnis des Gesprächs einzutragen. Der Vermerk sollte durch die Unterschrift des Zeugen bestätigt werden.

Erscheint es von vornherein zwecklos, sich an den Lärmverursacher zu wenden oder ist eine Kontaktaufnahme im Ergebnis erfolglos geblieben, so sollte man sich unverzüglich an den Vermieter wenden. Denn der Mieter muß sich nicht selbst um die Lärmbeseitigung kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass er für die Beseitigung der Lärmstörung sorgt. Dies folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, welcher den Vermieter verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Hierdurch wird gleichzeitig der Mangel dem Vermieter angezeigt. Damit ist der Mieter in den Stand gesetzt, wegen des Lärms die Miete entsprechend zu mindern (§ 536 Abs. 1 BGB - Mietminderung -).

In besonders gravierenden Fällen ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, zum Beispiel beim Vorliegen eines unzumutbaren Mietverhältnisses. Zum Thema "Unzumutbares Mietverhältnis" siehe den Beitrag

Ginger1970  09.04.2013, 13:41

Sara, auch wenn es keinen gemeinsamen Vermieter gibt, hast Du recht! :-)

ja dein vermieter kann auch nur was unternehmen,wenn du es meldest, des kann man hier ja nicht wirklich rauslesen, ansonsten gelten Zeiten an denen ruhe sein muss, mittagsstunde bis glaub 15uhr und sonntag allgemein keine arbeiten was mit bohren hämmern usw zu tun hat, was du machen könntest ist einfach die polizei zu rufen

schleudermaxe  09.04.2013, 13:07

Also, der Vermieter hat da eigentlich wenig mit zu tun. Es gilt das Nachbarschaftsrecht.

aoifee 
Fragesteller
 09.04.2013, 13:11

ruhezeiten gibt es in den ort indem ich lebe nicht dh erst ab 22 uhr .....ich weiß eben nicht ob ich die polizei rufen kann da es ja in dem sinne keine hohen lärmemissionen mehr aufweist..... es ist störend wenn man alle 5 minuten poltern trampeln etc hören muss aber ist es vergleichbar mit hämmern und bohren? kann ich bei poltern die polizei rufen?

Hättest du dich nicht ein wenig früher melden müssen? Schließlich ist die Situation ja nicht erst gestern eingetreten ... Rede mit dem Vermieter, aber ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht umziehe.

aoifee 
Fragesteller
 09.04.2013, 13:07

ich habe mich desöfteren wegen den nachbarn beschwert. es wurde nie etwas unternommen. und ich selbst wa r handlungsunfähig da ich eine zeitlang mit der miete im rückstand war