Wie kann ich Wohnung ordentlich dämmen?
Wir sind im Dezember in eine eigentlich schöne, kernsanierte Wohnung gezogen. Es handelt sich um ein Zwei-Parteien-Haus, das komplett saniert wurde. Daher haben wir uns bei der Besichtigung auch ehrlich gesagt keine Gedanken um möglichen Trittschall gemacht. Wir wohnen in der unteren Wohnung und hören von den Nachbarn oben jeden Schritt, jedes Wort, jede aufgehende Tür... wir sind regelrecht entsetzt, wie laut es ist - und das in einem kernsanierten Haus, für das wir einen Haufen Miete zahlen. Die Nachbarn sind wirklich nett und auch nicht bewusst laut, das hört man ja, dass sie "normale Tätigkeiten" vornehmen und auch nicht trampeln. Für mich ist die Situation, meinen Tagesrhythmus nach den Nachbarn oben zu richten, allerdings untragbar - gerade zu diesem Mietpreis. Wir haben ewig nach dieser Wohnung gesucht und mussten schon einmal aus ähnlichen Gründen umziehen. Ich möchte nicht schon wieder umziehen, mich aber auch hier wohlfühlen. Langer Rede, kurzer Sinn: Was kann ich, als Mieter der UNTEREN Wohnung gegen den Schall von oben machen? Wenn sich schon der Vermieter scheinbar nicht gekümmert hat, das ordentlich zu dämmen? Und meint ihr, es würde komisch rüberkommen, mit den Nachbarn drüber zu sprechen? Sie sind wie gesagt sehr nett und sicher nicht absichtlich laut :(
3 Antworten
Da kannst du gar nichts machen. Das wird daran liegen dass früher keine Randdämmstreifen an den Wänden angebracht wurde bevor der Estrich eingebracht wurde. Auch bei einer Kernsanierung wird nur in den seltesten Fällen der komplette Estrich entfernt. Der Vermieter kann da im Prinzip auch nichts machen und das wird er bestimmt auch nicht da es sich um einen Altbau handelt und der Bestandsschutz hat. Somit fällt das Gebäude auch nicht unter die aktuellen Schallschutzvorschriften.
Hallo Clark,
Ob Trittschall von Absatzschuhen auf Laminat und Parkett geduldet werden muss, beschäftigte 2016 den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Laminat und Lärm: BGH-Urteil zu Ruhestörung durch TrittschallAusführliche Informationen und Erklärungen findest du hier:
http://www.gerichte-und-urteile.de/laminat-und-laerm/
Gut zu wissen:
Voraussetzung für eine Anspruchgrundlage ist , das der Lärm die Trittschallgrenze von 63 Dezibel (dB) übersteigt.
Theoretisch überlegte, jedoch nicht geprüfte Möglichkeiten wären eventuell gemachte Zusagen des Vermieters, an die er gebunden und zur Gewährleistung verpflichtet ist.
Das BGH-Urteil ist insofern eine andere Sichtweise zu berücksichtigen, als das es hier um eine private Renovierung handelte und nicht um eine Kern sanierte Immobilie.
Ich weiß nicht ob es für Bauherren, die vermieten wollen, eine Art Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Lärm gibt, oder ob sich der Grenzwert generell auf die Lärmbelastung bezieht und es keine Rolle spielt auf welche Weise der Lärm zustande kommt.
GUT ZU WISSEN:
Bei Neubauten darf man, auch wenn es keine besondere Regelungen über den Schallschutz gibt, erwarten, dass der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 bzw. die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 eingehalten wird.
DIN 4109 - Bauaufsichtliche Anforderungen an den Schallschutz
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/pdf/Baublatt-2000.pdf
Anerkannte Regeln der Technik (a.R.d.T.)
Die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) liegen aktuell meist über den bauaufsichtlichen Mindestanforderungen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Trittschallschutz: Welcher Grenzwert muss einhalten werden?Veröffentlicht am 16.02.2018
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ab wann ein Eingriff in die Bausubstanz so groß ist, dass er wie ein Neubau zu bewerten ist. Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt das zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses oder die Aufstockung eines Gebäudes. In solchen Fällen müsste der neuere, strengere Grenzwert beim Trittschallschutz eingehalten werden.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Fazit:
Gesetzgebung hin und Ansprüche her - ohne Stress wird sich die Lärmbelastung wohl kaum ändern lassen.
Mein Tipp:
Solltest du Hinweise finden, die für einen Anspruch auf verbesserte Trittschalldämmung, bzw. Minderung der Miete sprechen, solltest du alles auf jeden Fall vor einer Aktion von einem Fachmann prüfen und bewerten lassen.
Der Mieterverein bietet hierfür sicher ein gutes Preis-Leistungsverhältnis an.
Mit einem Jahresbeitrag von unter 100,- EUR, eine überschaubare Investition und zudem eine Rundum-Hilfe für sämtliche Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter.
Für diesen Betrag schreibt dir ein Rechtsanwalt zwei Briefe.
Ein Fachanwalt wahrscheinlich nur einen.
Möglich wäre eventuell auch, dass nicht der Vermieter, sondern die ausführende Firma, den Mangel zu verantworten hat und haftet.
Ein komplexes Thema, dass ohne eine kompetente Sachbewertung aufgrund von Fakten, immer für nicht belegbare Spekulationen sorgen wird.
Vielleicht können dir die Infos als allgemeine Orientierung in deiner Sache nutzen.
VIEL ERFOLG!
Es gibt Grenzwerte von dB, die "normal" oder aber nicht normal sind. Es gibt hierzu Tabellen.
Zunächst einmal läßt sich Schall dämmen mit Materialien mit hohem Flächengewicht. Knauf und Rigips haben hierfür spezielle Schallschutzplatten im Angebot.
Dennoch dringt der Schall auch über die Decken ins Mauerwerk und hier im Nachhinein etwas schalltechnisch zu entkoppeln, geht nicht mehr.
Das heißt, ihr, bzw. der Vermieter, kann hier noch etwas tun, aber "lautlos" wird diese Wohnung nie werden.