Muss die Polizei Auskunft geben?
Hi zusammen :) Ich hab eine Frage. Meine Schwiegermama hatte gerade einen Unfall. Sie ist auf der Hauptstraße gefahren und dann kam einer mit Vollspeed ohne zu gucken aus einer Seitenstraße gefahren und ihr voll in die Seite. Die netten Herrschaften wollten meiner SchwieMa keinen Namen nennen und als die Polizei dann da war meinten die dann lautstarkt mitteilen zu müssen, dass meine SchwieMa besoffen und auf Drogen ist, irgendwie hätten die das wohl gesehen. Ich find das ziemlich lachhaft - die Polizei im Übrigen auch - und spätestens ein Test hätte ja das Gegenteil bewiesen. Das Auto ist schon in der Werkstatt, auf Kosten der netten Herrschaften. Jetzt ist es aber so, dass meine Schwiegereltern selbstständig sind und bei uns auch ziemlich bekannt dadurch. Wenn das nur einer der - ich sag mal "Schaulustigen" - falsch verstanden hat und das weitertratscht.. Na dann Prost Mahlzeit! Meine SchwieMa wollte dann bei der Polizei den Namen erfragen um später (z.B. beim Anwalt) etwas erreichen zu können. Die Polizei allerdings meinte, wir hätten nicht das Recht den Namen zu erfahren. Die Versicherungsnummer würde ja reichen um das finanzielle zu klären. Ist das Rechtens? Wir müssen doch den Namen erfahren, wenn wir da was in der Hand haben wollen..
5 Antworten
den Namen raus bekommen ist kein Problem. mit Kennzeichen über den Zentralruf der Versicherer. Warum ist keine Adresse raus gegeben worden; erschliesst sich mir nicht. Um weitere Schmerzensgeld Ansprüche geltend zu machen wird die Adresse des Fahrers benötigt.
ihr habt das Kennzeichen, dann habt ihr auch zumindest den Halter. Wenn ihr Klagen wollt, dann macht das über einen Anwalt, der bekommt Akteneinsicht
Meine Antwort ist lediglich eine Vermutung.....nur mal schon vorweg.
Ich denke die Polizei möchte damit verhindern dass der Name des Unfallschuldigen in Verruf gerät. Ob es ihre Pflicht ist den Namen preiszugeben kann ich nicht sagen (glaube allerdings nicht).
Der Unfallschuldige ist nun allerdings bei der Polizei vermerkt und falls ihr den Namen doch für eine Gerichtsverhandlung brauchen solltet werden sie ihn sicher preisgeben.
Wenn die Polizei die Namen nicht raus gibt, einfach eine Anzeige gegen Unbekannt, mit den bekannten Daten (Kennzeichen und Versicherungsnummer)
Gar nicht erst zum Anwalt, sofort eine Anzeige wegen übler Nachrede.
Im übrigen sollte sich zeitnah die Versicherung mit euch in Verbindung setzen , dann habt ihr den Namen sowieso.
Zum aktuellen Zeitpunkt braucht ihr den Namen nicht. Auch wenn ihr zuerst zum Anwalt geht. DER kriegt die Namen schon!
Ihr habt die Vorgangsnummer der Polizei und die Versicherungsnummer! Ihr BRAUCHT für den Anwalt keine Namen! Den/die erfragt DER!
Im übrigen: Eigentlich solltet ihre eine Kopie des Unfallberichtes haben, wo die Namen drinne stehen, Es ist eigentlich mehr als seltsam, das ihr keine Namen bekommen habt, sondern nur die Versucherungsnummer,
Warum habt ihr nicht gleich vor Ort Strafantrag wegen übler Nachrede gestellt?
Ich hatte einen ähnlichen Fall und der auch gegenüber der Polizei großmäulige Unfallgegner wurde vor Ort selber positiv auf Alkohol und Drogen getestet. Ein solches Verhalten kann nämlich ein "Angriff nach Vorne" darstellen um von eigenen Verfehlungen abzulenken. Aber die Beamten sollten das wissen, sie werden dahingehend geschult und erleben das Tag für Tag.
du solltest die Frage nochmals genauer lesen