Anzeige gegen Unbekannt ,,Name des Angeklagten"

2 Antworten

sollte es zu einer Gkommen, wirst du den Namen schon erfahren. Kann ja auch sein, das der Täter nie ermittelt werden kann. Ich wünsche dir trotzdem Glück bei der Aufklärung deines Sachverhaltes. Liebe Grüße von bienemaus63

Sollte sich nichts ergeben, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. In dem Fall wird der Anzeigeerstatter über die Einstellung informiert. Kommt es hingegen zu einem Verfahren, wird der Freund sicher als Zeuge geladen werden, wenn er Adressat der E-Mail ist.

Aber wird mein Freund (der die Anzeige gestellt hat gegen Unbekannt), wird er den Namen des E-Mail-Schreibers jemals erfahren??? Oder bleibt es geheim um Übergriffe zu vermeiden!

@littleman88

Wenn herauskommt, wer die Drohung abgeschickt hat, wird das deinem Freund auch mitgeteilt werden. Als der Benachteiligte der Tat hat er ja ein berechtigtes Interesse daran, die Identität des Täters zu erfahren. Bedenke, dass Strafprozesse grundsätzlich öffentlich sind und jeder, der möchte, zusehen darf. Da würde eine solche Geheimhaltung nicht viel Sinn machen, nicht wahr?

@Stazro

Aber es wird vermutlich ehe eingestellt? Habe hier Erfahrungen im Internet gelesen, dass es auch bei SMS-Drohungen zu ist aus dem Internet!

@littleman88

Das ist denkbar, aber das lässt sich so schwer einschätzen.