Müssen die AGB's im Einzelhandel offen ausgehängt sein?

8 Antworten

Im Prinzip akzeptiert der Kunde die AGBs stillschweigend. Aber auch der EH ist gesetzlich dazu verpflichtet, sie auszuhängen. Nicht unbedingt in der Fensterscheibe, aber für jeden Kunden frei zugänglich!

Um wirksam in den Kaufvertrag einbezogen zu werden, muessen AGB vom Kunden ohne groesseren Aufwand einsehbar sein. Sind sie es nicht, koennen sie auch nicht Vertragsbestandteil werden.

Es gibt natuerlich kein Gesetz, das einen Einzelhaendler zum Aushang seiner AGB verpflichtet. Er braucht ja nicht einmal welche zu haben. Hat er aber welche und will, dass diese auch Bestandteil der bei ihm geschlossenen Kaufvertraege werden, muss er halt in geeigneter Weise dafuer sorgen, dass seine Kunden diese ohne grosse Muehen zur Kenntnis nehmen koennen.

Tatsächlich sind Betriebe, die AGB´s haben, verpflichtet, diese sichtbar auszuhängen.

Eine in der Praxis völlig blödsinnige Regelung.

bei vertragsunterzeihnung muss eine möglichkeit sein, die agbs einzusehen, wenn du darauf verzichtest, hast du pech.

wenn nichts ausgängt gelten die gesetzlichen Standards