AGB Verstoß eine Straftat?

5 Antworten

Wenn du eine verbotene Handlung begehst, ist das kein Verstoß gegen die AGBs sondern eine Straftat. z.B. Urheberrechtsverletzung oder Verstoß gegen den Datenschutz.

Ich habe nur 2 legale Seiten auferufen.

Wenn der "Contentfilter" bspw Ports von einschlägigen Tauschbörsen-Software betrifft und du durch Umgehen des Filters erhöhten Traffic verursachst, was die Mischkalkulation des Anbieters "platzen" läßt, verursachst du schon einen wirtschaftlichen Schaden.

Du müsstest schon genauer beschreiben, welcher Content ...

Also es geht um ein Free-WiFi Netzwerk, bei dem ich Tor Browser eingesetzt habe (für 2 Seiten und ca. 30 sekunden). Also laut AGB ist das einsetzten von Software, die den Filter umgeht, verboten.

@ip138

Ich blicke durch die technischen Vorgänge mal gar nicht durch^^ Aber so viel kann ich dir sagen: Ob eine Straftat vorliegt, richtet sich danach, ob ein bestimmter Sachverhalt von öffentlicher Seite aus mit Strafe bedroht ist. Das Verstoßen gegen AGB für sich gesehen gehört nicht dazu, vertragswidriges Verhalten allein ist keine Straftat.

@Droitteur

Das stimmt. Und soweit kein Kläger da auch kein Richter ;)

@ip138

Schwer zu sagen.
Erstmal ist fraglich, ob die Einschränkungen in den AGB's so überhaupt wirksam sind.
Vermutlich besteht ein Filter für bestimmte Seiten, die vielleicht nicht ganz rechtlich einwandfreie Dinge anbieten? Oder es sollen alle Seiten ausser ein paar geblockt werden ? Du hast eine Methode benutzt, um geblockte Seiten aufzurufen.
Das Umgehen stellt keine Straftat dar.
Falls man dich erwischt (und der Admin ein wenig Ahnung hat) wird er dich vmtl nur komplett aussperren.

Falls du auf 202c StGB anspielst, das trifft hier nicht zu.

Ist nur ein Vertragsbruch, könnten theoretisch Schadensersatz fordern wenn einer entstanden ist und dir die weitere Nutzung des Dienstes untersagen

Eine Straftat begeht man nur, wenn man gegen einen Strafvorschrift verstoßen hat. Da sind AGB weit von entfernt. Es handelt sich hier um Allgemeine Geschäfts Bedingungen. Diese können von jedem Gewerbetreibenden selbst verfasst werden. Wenn gegen sie verstoßen wird, hat es lediglich zur Folge, dass der Vertrag u. U. nicht zustande gekommen ist oder unwirksam wird...

Wenn gegen sie verstoßen wird, hat es lediglich zur Folge, dass der Vertrag u. U. nicht zustande gekommen ist oder unwirksam wird...

Das stimmt so nicht ganz, ein Verstoß gegen die AGBs erteilt dem Vertragspartner einen Anspruch auf Schadensersatz. Würde jeder Vertrag dadurch ungültig werden, stelle dies eine gute Möglichkeit dar, aus unliebsamen Verträgen auszusteigen - ohne dabei leidtragender zu sein. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, demnach entstehen bei Verstoß schuldrechtliche Ansprüche. Ganz so einfach kann man die AGBs also nicht behandeln, auch wenn es in der Gesellschaft so praktiziert wird.

Der Vertragsschluss, also ob ein Vertrag zustande gekommen ist, dass ist nochmalig eine andere Sache. Bei einem Verstoß gegen die AGBs ist ein Vertrag die Grundlage, muss somit entstanden sein.

Ne, AGB ist kein Gesetz.

Also kein Betrug oder so?