MWSt. Rückzahlung Helgoland verpflichtent?
Wir sind Onlinehändler und ein Kunde aus Helgoland fordert die MWSt. für seine Bestellung von uns zurück.
Helgoland ist EU (Zoll) Ausland und von MWSt befreit, also eigentlich wie eine Lieferung in nicht EU Land zu behandeln.
Da die Ware über Amazon Marketplace verkauft wurde können wir die Rechnung aber nicht nachträglich ändern, außerdem und haben die MWSt. auch schon an die Finanz abgeführt (der Kauf liegt nun schon 5 Monate zurück).
Sind wir tatsächlich noch verpflichtet die MWSt zurückzuerstatten? Hat der Kunde nicht beim Kauf dem MWst. Satz zugestimmt?
7 Antworten
Hat der Kunde nicht beim Kauf dem MWst. Satz zugestimmt?
Das läuft doch nicht wie auf dem Basar: Einigt man sich über MwSt-Ausweis, so ist das rechtens...
Es gibt ein Umsatzsteuergesetz, in dem verbindlich geregelt ist, wann USt auszuweisen ist und daran habt ihr euch zu halten. Der Verkäufer hat fälschlicherweise USt ausgewiesen und muss die Rechnung dann auch korrigieren. Die abgeführte USt bekommst du doch nach korrekter Rechnungsstellung wieder zurückerstattet.
Dazu müssen wir den sog. "Ort der Lieferung" bestimmen, denn danach richtet sich u. a. die Umsatzsteuerpflicht. Die anderen Merkmale des §1 Absatz 1 Nr.1 dürften erfüllt sein, wenn ihr ansonsten auch Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) berechnet.
Nach §3 Absatz 6 Sätze 1+2 Umsatzsteuergesetz gilt die Lieferung dort als ausgeführt (=Ort der Lieferung), wo die Beförderung (ihr habt es selbst transportiert) oder Versendung (durch DHL z.B. )an den Abnehmer (euren Kunden) beginnt. Befördern ist jede Bewegung des Gegenstands. Damit liegt der Ort der Lieferung wahrscheinlich im Inland (also da, wo ihr euren Sitz habt) und der Verkauf ist umsatzsteuerpflichtig.
Es ist also egal, ob der Käufer dem zugestimmt hat oder was ihm jetzt so einfällt, um um die Steuer herumzukommen und das er auf Helgoland lebt. Hoffentlich hat euch das soweit geholfen :)
Nach Helgoland wird ohne Mehrwertsteuer geliefert. Als Nachweis braucht das Finanzamt die Rechnung und den Versandbeleg.
Beides zusammen an das Finanzamt schicken und bei der abzuführenden Mehrwertsteuer abziehen. Ob und wieviel der Kunde bekommt (Euer Aufwand für den Papierkram) kann ausgehandelt werden.
Wer sich die Mehrerrtsteuer über eine Abwicklungsgesellschaft wie Global Blue wiederholt bekommt nur 50% erstattet.
Nein, der Kunde kann sich selbst drum kümmern und ein entsprechendes Zoll-Formular ausfüllen. Das lohnt sich aber nicht, weil nur Pauschalen zurückerstattet werden. Deshalb versucht er es über den Händler.
Blödsinniger Tipp von "evalona"!
Der Fehler wurde schließlich erst mal vom Verkäufer gemacht, der die Mehrwertsteuer gar nicht erst hätte berechnen dürfen!
Anstatt zukünftig nichts zu verkaufen, sollte man es beim nächsten Mal einfach richtig machen, dann macht das auch keinerlei Mehrarbeit!