Mobile.de Kaufvertrag, Auto privat verkaufen?

8 Antworten

Auf einen Gewährleistungsauschluss kannst Du dich gem. § 444 BGB nicht berufen, wenn Du dem Käufer die Mängel bewusst verschwiegen, also arglistig gehandelt hast. Der Käufer muss Dir dies allerdings beweisen.

Ob das von Dir eine bewusste Entscheidung war wird man natürlich nicht feststellen können. Wenn man sich die Art der Mängel am Fahrzeug anguckt, dann spricht allerdings schon sehr viel dafür, dass die Defekte Dir bewusst waren. Ein Richter würde daher wohl zu dem Ergebnis kommen, dass Arglist vorliegt.

Damit wäre der Gewährleistungsausschluss hinfällig und der Käufer hätte einen Anspruch gegen Dich. Das heißt, er könnte verlangen, dass Du die Sachen reparierst, vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen oder Schadensersatz geltend machen.

Grundsätzlich musst Du den Käufer auch vor Vertragsschluss gem. § 241 Abs. 2 BGB über wesentliche Mängel informieren; dies dürfte hier wohl insbesondere auf die Klimaanlage zutreffen.

§ 442 BGB - Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


Arglistig verschwiegen meint, du wusstest es und hast nichts gesagt, vermutlich in der Hoffnung, der Käufer merkt es nicht vor Kaufabschluss. Nur wenn du es nicht wusstest, dass ein Mangel vorliegt, bist du aus der Haftung raus. Und dass du von den Mängeln wissen musstest, ist bei diesen Mängeln klar. So kann der Käufer von dir Nachbesserung verlangen.

Der in Privatverträgen zulässige Haftungsausschluss dient nicht dazu, einem Käufer heimlich Schrott unterschieben zu können nach dem Motto "Selber schuld, wenn ihr euch beschei… lasst."

Du musst als Verkäufer alle dir bekannten Mängel am Auto dem Käufer mitteilen.

Unterlässt du das und man weist dir nach, dass diese Mängel bekannt sein müssen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten

Alternativ kann er verlangen, dass du die Mängel auf deine Kosten beseitigen lässt.

Dir könnte man auch arglistige Täuschung unterstellen, weil du Mängel bewusst verschwiegen hast. Die hast du deshalb verschwiegen, damit du das Auto los wirst, davon kann man ausgehen.

Der Käufer. ist nicht verpflichtet alle Funktionen zu überprüfen. Er muss sich auf deine Aussagen verlassen können. Wenn diese bewusst falsch sind, dann hast du das Problem und nicht der Käufer.

Da ein solcher Mangel aber den Wert des Fahrzeugs beeinflusst müsstest du wohl einen Privaten käufer darauf hinweisen.

Aber keine Sorge es wird wohl eh jeder Käufer nach Mängeln fragen. Und spätestens da musst du sagenwas dir bekannt ist.

Du darfst keine Mängel absichtlich verschweigen. Das müsste dir der Käufer aber nachweisen, wenn er nach dem Kauf Mängel entdeckt. Ein solcher Nachweis gelingt in der Regel nicht.