Man will mich verklagen, weil ich ein Unfallfahrzeug verkauft habe?

15 Antworten

Wochen später? Da wird es dem Kläger aber schon schwer fallen nachzuweisen, dass der KK schon beim Kauf kaputt war und nicht erst danach übern Jordan ging.

Bei einem Privatverkauf, wo im Kaufvertrag sicherlich die Gewährleistung ausgeschlossen war, kann er dich nur haftbar machen, wenn er nachweist, dass der KK schon beim Kauf kaputt war, du dies wusstest und dann arglistig verschwiegen hast. Wie er das anstellen will, ist mir schleierhaft.

Abgesehen davon ist es ein beliebtes Spiel geworden, insbesondere bei Käuferschichten aus südlicheren Ländern, nachträglich nochmal Geld mit allen möglichen Beschuldigungen rausschlagen zu wollen.

Abgesehen davon kann er dich gar nicht verklagen, sondern er muss erstmal eine schriftliche Forderung an dich stellen und diese begründen. Erst wenn du dich dann hartnäckig weigerst zu bezahlen, ist eine Klage möglich.

Ich würde ihm entgegnen, dass du das Schreiben seines Anwaltes abwarten möchtest, damit das dein Anwalt prüfen kann und dann werde man schon weiter sehen. Meistens passiert dann gar nichts mehr. Alle weiteren Diskussionen bringen nichts.

Es kommt ganz drauf an, ob du diesen Schaden nun arglistig verschwiegen hast oder nicht, bzw. ob du das schlüssig darlegen kannst, das dem nicht so war.

Hier kommts auch darauf an, ob Käufer und Verkäufer evtl. Fachwissen haben können.

So aus der Ferne ist das schwer zu beurteilen. Aber da du das Fahrzeug selber repariert hast, liegt es eher nahe, dass du Kenntnis von dem defekten Kompressor hattest.

Ich vermute, dass du das mit dem allgemeinen "Frontalschaden" nicht ganz ohne Grund gemacht hast. Für mich sieht es eher so aus, als wäre da der Käufer im Recht.

Das verbreitet sich wie ne Mückenplage:
Ich höre es andauernd, dass versucht wird nach einem Autoverkauf durch dubiose Behauptungen nachträglich noch den Verkäufer abzuzocken.

Lass Dich auf gar nichts ein und reagiere am besten nicht auf Mails oder dergleichen.

Da der Verkauf ja schon ein paar Wochen her ist, wie du schriebst, kann er dir nichts wollen. Der Klimakompressor ist eindeutig kaputt gegangen, als das Auto im Besitz des Käufers war.

Bleib gelassen. Der Ärger des Käufers ist verständlich, seine Klage aber unberechtigt.

Verkauf von Privat -> Gewährleistung ausgeschlossen (nehme ich an).

Wenn der defekte Klimakompressor bei dir noch einwandfrei funktioniert hat und der Käufer es auf der Probefahrt nicht bemerkt hat -> sein Problem.

Der Kompressor kann auch nach dem Kauf hopps gegangen sein.

Wenn er jedoch mit einem Gutachter nachweisen kann das der Kompressor durch den von dir genannten Unfall beschädigt wurde -> dann sieht es schlecht aus.

Aber: Wer gleich mit "Anwalt" -Geschrei droht -> dann soll er eben einen Anwalt holen und erst mal selbst bezahlen.

Eine Gewährleistungspflicht gibt es nicht bei einem Privatverkauf, jedoch bleibt wie bei jedem Kaufvertrag die Pflicht auch die Ware zu liefern, die im Kaufvertrag vereinbar wurde.

Wurde der Käufer nicht darauf hingewiesen, dass es sich um ein Unfallwagen handelt (der Fragesteller schrieb lediglich, dass der Wagen einen Frontalschaden hat), obwohl es eins ist, dann ist es arglistige Täuschung.

@apophis

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schulden sich natürlich auch Privatleute Gewährleistung; wie ich finde auch völlig zu Recht.

@apophis

Das der Wagen nicht unfallfrei ist wurde im Vertrag festgehalten:

Ich habe aber ihm mitgeteilt, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat, und in dem Kaufvertrag auch geschrieben dass das Fahrzeug einen Frontalschaden hat.

Uni sono, bis auf "dann sieht es schlecht aus". Ein versteckter, nicht bemerkter Schaden erzeugt nicht unweigerlich Haftung. Ein Riss in einer versteckten Schweissnaht erwirkte auch keine Rückabwicklung, da auf den Frontalschaden hingewiesen wurde.

@Quandt

Aber der versteckte Mangel erzeugt auch nicht unweigerlich keine Haftung. Es sieht dann sehr wohl eher schlecht aus.

@Droitteur

Juristisch gibt es keine "versteckten Mängel", daher kann auch kein Rechtsanspruch daraus entstehen.

Nur mit Vorsatz verschwiegene Mängel -> Sachmängelhaftung.



@Gaskutscher

Das leuchtet mir juristisch ganz und gar nicht ein.

Und seit wann hat man Gewährleistung nur bei Vorsatz?

@Gaskutscher

Erstens schreibt der Fragende nirgends etwas von einem Gewährleistungsausschluss; zweitens muss ein solcher nicht ohne Weiteres wirksam sein.

Du lehnst dich erneut zu weit aus dem Fenster.

@Gaskutscher

Ach ja und all das ändert nichts daran, dass Gewährleistung nicht grundsätzlich bloß bei mit Vorsatz verschwiegenen Mängeln greift und dass es falsch ist, zu sagen, ein versteckter Mangel lasse keine Ansprüche entstehen, bloß weil irgendeine Seite die Verwendung des Begriffs "versteckter Mangel" verunglimpft. Ganz davon abgesehen, dass er vom Vorposter in die Diskussion eingeführt wurde und es für die Sache nicht nötig war, daran etwas auszusetzen.