Auto verkauft, jetzt Probleme mit dem Käufer?

12 Antworten

Möglicherweise hast du ihm einen Schaden der Klima Anlage verschwiegen. Ein Schaden, der immer erst nach einer halben Stunde Betriebszeit o.s.ä. auftritt und somit bei einer Probefahrt nicht auffallen konnte. Das wäre dann arglistige Täuschung.

Du scheinst Angst vor dem gegnerischen Anwalt zu haben, sonst würdest du dich nicht - fast ausschließlich - mit ihm in deiner Fragestellung beschäftigen.

Na ja! Du wirst schon wissen was du gemacht hast.

Ich hoffe, du hast im Kaufvertrag ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen. Da die Klimaanlage offensichtlich bei der Übergabe funktionierte (und ich gehe zusätzlich davon aus, dass du von keinem Defekt wusstest), hat der Käufer leider Pech gehabt. Das ist sein Risiko, wenn er günstiger als beim Händler kauft und dafür auf die Gewährleistung verzichtet.

Solltest du ein reines Gewissen haben und den Defekt weder gekannt noch verschwiegen haben, dann reagiere gar nicht auf das Schreiben! Der Anwalt schreibt das, was sein Mandant von ihm verlangt, auch wenn er im Unrecht ist. Selbst wenn man dir beweisen könnte, dass die Klimaanlage schon vor dem Verkauf nicht ging, müsste man dir zusätzlich beweisen, dass du davon gewusst hast. Und ja, es kann zur Gerichtsverhandlung kommen, aber ausgehend von dem, was du schreibst, dürfte die Erfolgsaussicht für den anderen bei nahezu 0% liegen. Dem Anwalt ist das aber egal, er wird so oder so bezahlt.

Havenari  10.08.2017, 10:54

Das ist sein Risiko, wenn er günstiger als beim Händler kauft und dafür auf die Gewährleistung verzichtet.

Selbst wenn man beim Händler mit Gewährleistung kauft und ein Mangel erst nach dem Kauf eintritt, hat man Pech. Die Sachmängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf den Zustand der Kaufsache zum Zeitpunkt des Verkaufs - sie ist keineswegs eine Garantie dafür, dass in den folgenden 12 oder 24 Monaten nichts kaputt geht.

Genesis82  12.08.2017, 12:56
@Havenari

Das musst du mir nicht erklären, ich denke ich kenne meinen Job ;)
Und so weißt du sicher auch, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden gewesen ist, es sei denn, der Verkäufer kann ausdrücklich das Gegenteil beweisen.

DANKE FÜR DIE ANTWORTEN

BEIM KAUF WURDE GEWÄHRLEISTUNG LEIDER NICHT AUSGESCHLOSSEN, HABE NICHT DARAN GEDACHT BZW WAS DAVON GEWUSST.

NAJA FAKT IST BEI DER PROBEFAHRT GING ALLES. SONST HÄTTE ER DEN WAGEN NICHT GEKAUFT. HAT ER SELBER GESAGT AM TELEFON.

KANN ICH DEM ANWALT SELBER SCHREIBEN DAS ER BEI DER PROBEFAHRT GESEHEN HAT DAS DAS KLIMA GING UND ER GEKAUFT HAT WAS ER GESEHEN HAT??

Havenari  10.08.2017, 10:49

Deine Großmachtaste klemmt.

Die Gewährleistung nicht auszuschließen, war eher ungeschickt. Macht aber im vorliegenden Fall prinzipiell nichts aus. Wenn die Klimaanlage beim Verkauf noch in Ordnung war und jetzt kaputt ist, dann hat der Käufer Pech. Du musst allerdings irgendwie nachweisen, dass sie in Ordnung war.

Wie habt ihr den Kauf denn dokumentiert? Mit einem Kaufvertrag? Wenn dort schriftlich hinterlegt ist, dass du Gewährleistungen ausschließt, bist du auf der sicheren Seite. Denn das Auto wurde wohl so gekauft, wie gesehen und da ging ja die besagte Klimaanlage noch.

Wenn du selber keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dem Anwalt zuürckschreiben, dass die Forderung unberechtigt sei, weil:
- im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde
und weil die Klimaanlage bei der Probefahrt definitv ging, wovon sich der Käufer sogar selbst überzeugt hatte.