Als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

5 Antworten

Du hast einen Vertrag unterschrieben und dich damit bereit erklärt, das Motorrad zu verkaufen. Wenn die Bedingungen für den Kauf vertraglich festgehalten und eingehalten wurden, dann ist das bindend und lässt sich nur mit einer beidseitigen Einverständnis wieder aufheben.

Wenn im Vertrag eine Anzahlung von 150€ festgehalten wurde, die du erhalten hast und du das ganze unterschrieben hast, dann kannst du jetzt nicht einfach sagen, dass du das Motorrad behalten willst. Dann muss der Käufer auch zustimmen.

"Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Das lernen die Jurastudenten schon im ersten Semester.

Du hast nur eine Chance, wenn sich der Käufer darauf einläßt.

Eins hab ich noch vergessen. Käufer und Verkäufer sind unter 18. Vater vom Käufer war mit dabei.

@RealCookieZ

Interessant. Das könnte für Dich hilfreich sein. Unter 18 bist du nur beschränkt geschäftsfähig:

Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29

Ich würde das probieren und mich darauf berufen.

@Bauingenieur

Relevant sind z.B. die §§ 107 bis 113 BGB.

§ 108 (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

Solange Deine Eltern dem Vertrag also nicht zustimmen, ist dieser nicht rechtskräftig. Darauf würde ich mich berufen, mich mit meinen Eltern kurzschließen und dann den Käufer darauf hinweisen, daß sie nicht zugestimmt haben.

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Das Kleingedruckte: Ich mache keine Rechtsberatung im Sinne RVG sondern gebe lediglich meine laienhafte Meinung wieder. Dies kann eine qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

@Bauingenieur

Können meine Eltern denn noch im nachhinein sagen, dass ich das Bike nicht verkaufen darf?

@RealCookieZ

Du hast mich nicht verstanden. Der Kaufvertrag ist so lange ungültig, bis Deine Eltern eingewilligt haben. Er wird erst dann wirklich gültig, wenn sie zustimmen.

Das heißt also, solange Deine Eltern nichts machen, gilt das Mopped als nicht verkauft. Verstanden?

Ich würde das natürlich mit ihnen absprechen. Nicht, daß der Eine dann etwas anderes sagt als der Andere und Ihr euch vor dem Käufer widersprecht. Klar soweit?

Woher der Vertrag ist, ist in der Regel uninteressant. Einfach zurücktreten kannst du nicht, er muss schon zustimmen.

Und was kann ich machen, wenn der nicht zu stimmt? Btw ich habe schon eine anzahlung von 150 erhalten

Hallo,

das kannst du nur mit der Erlaubnis des käufers,weil ein kaufvertrag den ihr abgeschlossen habt verdindlich ist.

LG

Nur mit Einverständnis des Käufers ( Verträge sind bindend, wenn sie nicht rechts- oder sittenwidrig sind )