Hab ich ein recht auf Schadensersatz oder ähnliches?


22.04.2020, 05:04

Ergänzung : Wagen ist im Kaufvertrag als Unfaller gemeldet und habe zu schnell unterschrieben (ohne noch einmal nachzuhaken)

3 Antworten

Für im Kaufvertrag aufgeführte Mängel kannst du nichts verlangen, das betrifft konkret die Unfallfreiheit.

Bei den anderen Sachen dürfte strittig sein, ob sie als Mängel zu betrachten sind oder altersgemäße Abnutzung.

Nein, da kannst du nichts machen.

Unfallfreiheit ist die Zusicherung einer Eigenschaft, ein sogenannter Sachmangel, die, falls nicht vorhanden, und vertraglich zugesichert, einen Grund liefert um den Kaufvertrag anzufechten. Anders als z.B. das Fehlen eines Ausstattungsmerkmales, das sich evtl. nachrüsten läßt, kann eine Unfallfreiheit nicht wiederhergestellt werden.
Sofern zur Unfallfreiheit im Vertrag nichts festgelegt ist, gilt der Wagen als unfallfrei.