motorrad verkauft/Käufer will geld oder fahrzeug zurückgeben?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich muss man alle Unfallschäden angeben. Die eines Vorbesitzers kann man natürlich nur angeben, wenn man selbst davon etwas weis.

Wie kommt er denn jetzt plötzlich darauf, dass das Motorrad einen Unfall gehabt haben soll? Was soll es denn für ein Schaden sein? Wie begründet er die Bewertung, dass das 250 Euro ausmacht / rechtfertigt?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du im Kaufvertrag den entsprechenden Text durchgestrichen und das Kreuzchen nicht gemacht ?!?!

Somit hast du zwar keine Unfallschäden genannt, hast ihm aber auch nicht bestätigt, dass es in deinem Besitz keinen Unfallschaden hat.

Schwere und gravierende Schäden aus einem Vorbesitz vor dir wären dir ja bekannt gewesen oder sicher aufgefallen.

Was will er dann überhaupt? Dann hätte er den Kaufvertrag so nicht unterschreiben dürfen.

Das würde ich ihm so entsprechend mitteilen. Sache erledigt.

Meine Antwort natürlich unter der Voraussetzung, dass du keinerlei Kenntnis von einem Unfall vor deiner Zeit hast und es in deiner Zeit auch wirklich keinen Unfall gab.

Ich will hier keinem Absicht, Schummelei oder gar Betrug unterstellen. Aber das schwarze Schaf bei der Geschichte können rein theoretisch beide sein.

Viele Grüße

Michael

Er sagt sie würde ab einer gewissen Geschwindigkeit anfangen zu vibrieren bzw. zu wackeln.Das ist mir noch nie aufgefallen und ich hatte auch keinen Unfall damit; bin auch nicht viel damit gefahren.Ich habe vor dem verkauf neu Tüv machen lassen und neue Reifen aufziehen lassen ohne sie zu wuchten. Das habe ich ihm gesagt.Ich kenne den Vorbesitzer von der Arbeit und er hat auch im Kaufvertrag durchgestrichen dass er keine Unfallschäden hatte. Er will, dass ich ihm 250 euro zurückzahle oder er bringt das Motorrad wieder zurück.

Jetzt hat er grade geschrieben dass es eine Werkstatt gesagt hat, die es auch in einem Gutachten schreiben können,das würde aber richtig geld kosten.

@Schimmel92

Wieso hast du neue Reifen aufziehen, die Räder aber nicht auswuchten lassen?

Dass ein Motorrad mit nicht ausgewuchteten Rädern ab einer oder bei einer gewissen Geschwindigkeit anfängt zu vibrieren und oder zu wackeln ist vollkommen logisch.

Weiterhin kann auch einfach ein technischer Defekt vorliegen. So kann z. B. das Lenkkopflager ausgeschlagen sein. Das wird allerdings im Normalfall bei der Hauptuntersuchung geprüft.

Wenn es sich um ein älteres bis altes Motorrad handelt kann ein derartiges Verhalten auch einfach an einem schlechten Fahrwerk liegen.

Du hast das Motorrad unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft und hast die Zusicherung "unfallfrei" nicht gegeben.

Er kann ja ein Gutachten machen lassen, das bezahlt aber erst einmal er.

Wenn du dir wirklich sicher bist, dass das Motorrad unfallfrei ist, dann würde ich mich nicht auf ihn einlassen.

Du schreibst ihm, dass

  • das Motorrad wie beim Kauf besprochen nicht ausgewuchtete Räder hat und er das erst einmal nachholen soll
  • das Motorrad unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde
  • er kein Rückgaberecht hat
  • das Fahrzeug nach deinem Wissen keinen Unfall hatte, du ihm aber gemäß Kaufvertrag keine Zusicherung darüber gegeben hast
  • du ihm weder Geld gibst, noch das Motorrad zurücknimmst.

Wenn ein Motorrad nach einem Unfall wackelt und vibriert, dann hätte es wahrscheinlich einen Rahmenschaden, der sicher nicht mit nur 250 Euro zu beseitigen ist.

Ein solches Motorrad würde ich nicht günstiger haben sondern nur zurückgeben wollen.

Daher macht es für mich den Eindruck, als wolle er nun einfach nachträglich Kohle machen.

Da ich weder dich und den Käufer noch das Motorrad kenne, zum Schluss hier nochmal der Hinweis, dass man auch als Privatverkäufer nicht irgendeinen Schrott verkaufen und sich danach auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen darf.

Gruß Michael

@19Michael69

Es sind 2 Sätze reifen dabei gewesen und ich habe es bei einem satz auswuchten lassen aber bei dem anderen einfach verschlafen.

Ich habe ihm das jetzt mal so geschrieben wie du es mir gesagt hast und schaue mal was kommt. vielen dank für die kompetente Antwort =)

@Schimmel92

Gern geschehen :-)

Lass mal wissen, was draus geworden ist.

Gruß Michael

Das kann eine bekannte Betrugsmasche sein.

Nach dem Kauf meldet sich der Käufer oder jemand anders und fordert Geld für angebliche Mängel.

Aus Angst und Einschüchterung zahlen dann viele Verkäufer.

Also nicht einschüchtern lassen!!!

Wenn der Käufer was will, dann geht das nur vor Gericht, das ist wirklich sein Problem.

Er will dir nochmal 250 Euro geben oder wie? Was steht in deiner Kopie des Kaufvertrages?

nein nein. ich soll ihm 250 eus geben oder er will die maschine zurückbringen. Da steht "Das Fahrzeug hatte , seti es im eigentum der verkäufers war, keine/folgende unfallschäden"

Dann bist du raus. Der versucht im Nachhinein noch den Preis zu drücken. Reagiere nicht auf Anrufe oder Mails. Stell Dich tot. Keine Diskussionen. Das sind Verbrecher, liest man hier ganz oft.