Mit UL in CTR Lufraum Delta eingedrungen.

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Mach Dir mal keine allzugroßen Sorgen. Sowas kommt durch Hobbyflieger öfters vor als man denkt. Nur ein kleiner Teil der Fälle wird tatsächlich verfolgt. Solange Dich keine Abfängjäger oder Polizeihubschrauber verfolgt haben oder kurz nach der Landung ein unangenehmer Telefonanruf der Fliugsicherung beim Tower deines Flugplatzes eingegangen ist, kannst Du sehr wahrscheinlich damit rechnen, dass die sache nicht weiter verfolgt wird. Sollte dies doch der Fall sein, dann wirst Du auch sehr wahrscheinlich nicht bestraft, denn dazu müsste erst im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden, dass Du eine Straftat im Sinne des § 315 StGB (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr) begangen hast. Das bloße Einfliegen in eine Kontrollzone ohne Freigabe kann eine Straftat darstellen - nämlich dann, wenn dadurch andere Luftverkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden, § 315a Abs. 1 Nr. 2 StGB. Schließlich darf auch nicht vergessen werden, dass gegebenenfalls den anderen Luftverkehrsteilnehmern Schadensersatzansprüche zustehen können. Muss beispielsweise ein Passagierflugzeug wegen der Luftraumverletzung durchstarten, so kann ist denkbar, dass die Airline den Schaden für die zusätzlich entstandenen Treibstoffkosten als Schadensersatz geltend macht, da die LuftVO Vorschriften zu ihrem Schutz enthält, sodass § 823 Abs. 2 BGB greifen kann. Auch wenn Abfangjäger aufsteigen, um den Piloten von der Verletzung des Luftraums abzuhalten muss der Pilot dem Staat die Kosten grundsätzlich erstatten. Werden Luftsperrgebiete oder Gebiete mit Flugbeschränkungen verletzt, so werden die Folgen richtig unangenehm. Dann liegt sogar eine Straftat nach § 62 LuftVG vor. Das Gericht kann dann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe verhängen. Wird der Luftraum nur aus versehen, also fahrlässig verletzt, so beträgt die Haftstrafe nur bis zu sechs Monate. Auch die ist die Geldstrafe auf maximal 180 Tagessätze begrenzt. Wie hoch ein Tagessatz ist richtet sich nach dem persönlichen Einkommen. Meist bleibt es jedoch bei einer Geldbuße, denn grundsätzlich stellt die Verletzung von Luftraum eine Ordnungswidrigkeit dar, z.B. dann wenn man ohne Freigabe in die entsprechenden Lufträume einfliegt. Das stellt § 43 Luftverkehrsordnung (LuftVO) klar. Dabei wird für die Folge auf § 58 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) verwiesen, der in im zweiten Absatz festlegt, dass die Geldbuße bis zu 50.000 EUR betragen kann. Dabei wird die konkrete Höhe davon abhängen, wie schwerwiegend der Verstoß des Piloten war und ob z.B. andere gefährdet wurden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann beim Amtsgericht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann dann nur noch Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

m91arc 
Fragesteller
 20.03.2012, 13:36

Hallo Luftkutscher,

um den beschriebenen Luftraum handelte es sich um einen Delta Luftraum CTR, bzw. um eine Kontrollzone. CTR Geilenkirchen, kannst ja mal in deiner Karte nachgucken, wenn du nicht weißt wo die liegt, der Flughafen wird ausschließlich militärisch von Awacs Flugzeugen genutzt. Ich weiß nicht wirklich um wieviele km ich die Ecke dieses Luftraumes geschnitten habe. Mir ist auf jeden Fall weder während, noch nach dem Flug etwas aufgefallen, was mit dem unerlaubten Einflug zu tun hatte. Weder Telefonanruf, noch rote Feuerwerkskörper usw. Dazu muss ich aber noch sagen, dass ich in der Ausbildung bin, also Flugschüler und meinen ersten Überlandalleinflug hatte.

Ich hoffe ich höre wieder von dir!

Kann dir leider noch nicht die beste Antwort geben.

Luftkutscher  20.03.2012, 16:04
@m91arc

Ich kenne die CTR Geilenkirchen. Während meines Militärdienstes war ich mal gleich nebenan in den Niederlanden stationiert. Falls nicht gerade eine AWACS-Maschine abdrehen musste wird die Sache wahrscheinlich nicht weiter verfolgt. Ich wünsche Dir viel Glück, dass die Lotsen die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Bei stark frequentierten Flughäfen ist man da leider nicht ganz so nachsichtig. Ein Bekannter von mir musste kürzlich 1.200 EUR Bußgeld berappen, weil er die CTR Stuttgart touchiert hatte.

m91arc 
Fragesteller
 20.03.2012, 20:05
@Luftkutscher

Wie werden die sich denn melden? Wenn bis jetzt nichts gekommen ist, muss ich mir noch Sorgen machen, dass mein Fuglehrer Post bekommt?

Such dir doch mal die Paragrafen im Luftrecht raus. Dort sollte stehen, unter welchen Bedingungen das strafbar ist und was für eine Strafe du zu erwarten hättest. Evtl. kann es auch sein, dass dich gar keine Strafe erwartet, da du es ja nicht mutwillig getan hast, jedoch kenn ich den entsprechenden Paragrafen nicht.

Vielleicht meld ich mich - wenn ich etwas finde - im laufe des Tages nochmal ;)

Klugscheisser24  20.03.2012, 07:24

§58 & §62 LuftVG könnten für dich evtl interessant sein, jedoch ist glaub ich unter 62 ein Gebiet, welches komplett vom Durchflug ausgeschlossen ist, gemeint, aber du kannst ja mal weiterblättern ;)

So blöd es klingt, du warst zu dem Zeitpunkt kein verantwortlicher Luftfahrzeugführer, da du dich noch in der Ausbildung befindest. Strafe bezahlen müsste warscheinlich dein Fluglehrer. Was ist aus der Sache geworden? Würde mich mal intressieren!

m91arc 
Fragesteller
 23.03.2013, 00:06

Hallo, haben nix mehr davon gehört, also hat sich die Sache erledigt. Gott sei Dank hat das Personal dieses Militärstandortes einen positiven Bezug zur Sportfliegerei, soweit ich weiß. Solang die keine Maschine von denen umleiten müssen, kommt auch meistens nichts.

Mit freundlichen Grüßen