Zuverlässigkeitsüberprüfung laut §7 Luftsicherheitsgesetz
Hallo. Ich mache mir gerade so meine Gedanken. Ich arbeite nun seit 8 Jahren in einem Unternehmen. Seit neuem wird hier eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Da ich 2001 aufgrund Betäubungsmittelgesetz auffälig wurde, muss ich mich nun äußern und ich denke, es sieht nicht gut aus für mich. Ich bin zwar nie mehr auffällig geworden und alles ist prima, habe sogar Kariere gemacht, aber ich weiß nicht ob das zählt. Ich gehe also davon aus, dass man mich einfach fristlos kündigen kann, richtig?
3 Antworten
Die Frage ist, ob das überhaupt noch irgendwo auftaucht - was ich erst einmal bezweifeln würde. Um was für eine Auffälligkeit handelte es sich da GENAU, was für eine Strafe gab es und - schon mal vorsorglich - wie alt warst Du da?
Geh mal zum Personalrat und zur Gewerkschaft und informiere Dich über kostenlosen Rechtsschutz. Wenn die alte Kamelle bereits zu Deiner Einstellung bekannt war und von Dir angegeben wurde, lassen sich nicht ohne weiteres Kündigungsgründe finden. Es müssen TATSACHEN vorliegen, die Deine Geeignetheit in Frage stellen und NEU sind. Des Weitere wäre eine Selbstauskunft zu Deinem Eintrag im Bundeszentralregister anzuraten. Wenn Du dort sauber bist, ist ein weiterer Punkt für Dich zu sehen. Wenn Du damals mit einer OWI (Fahren unter BtM im Owi-Bereich) aufgefallen bist, ist die Sache auch Geschichte. Also kläre erst mal die Tatsachen. Viel Glück.
Sei einfach ehrlich. Es geht doch hier um Gefahren für den Luftraum durch Terror.
Hallo, wie ist es ausgegangen? Bin in fast der gleichen Situation und warte auf Antwort von der Regierung. Bin am Verzweifeln