Rechtsgrundlagen in Flugzeugen?

8 Antworten

Wenn die Türen offen sind - und das waren sie ja in dem Fall - gilt das Recht des Landes, in dem das Flugzeug gerade steht. 

Wenn die Türen geschlossen ist, gilt das Recht des Landes, in dem das Flugzeug zugelassen ist. Der Captain ist dann der "Erfüllungsgehilfe" oder wie man das nennt, also so etwas wie der oberste Polizist an Bord. Nur wenn die Türen geschlossen ist, wird gemacht, was der Captain sagt. 

Der Kapitän hat die Befehlsgewalt an Bord. Er wird sich aber immer mit den Sicherheitsbehörden des Fremdstaates kurzschließen und im Endeffekt das tun, was die gerne möchten.

Ansonsten könnte ihm einfach der Abflug verweigert werden.

"Und welches Recht gilt an Bord?"

Da wird es echt schwierig und ist eher etwas für Fachleute im Bereich „Internationales Strafrecht“ als für mich Hobby-Staatsrechtler. Aber egal, die Gesetzes und Verordnungen kann man sich mal mal raussuchen:

- Strafgesetzbuch (StGB) § 4 Strafgesetzbuch (StGB) Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

"Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."

- Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 1b

- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) § 12 Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

- Das Tokioter Abkommen über strafbare und andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen: 

"Artikel 1, (1) Dieses Abkommen findet Anwendung auf

a) …

b) Handlungen, welche, gleichviel, ob sie strafbare Handlungen darstellen oder nicht, die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder der Personen oder Sachen an Bord gefährden oder welche die Ordnung und Disziplin an Bord gefährden." 

- Das ICAO-Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt.

Im Artikel 1 ist vereinbart, dass jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit besitzt (Territorialprinzip). Damit gilt in einem Luftfahrzeug zu allererst dem jeweiligen Recht des Staates, in dessen Territorium es sich aufhält, danach das Recht des Flaggenstaates.

Nach Artikel 11 gelten die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaats über den Betrieb und den Verkehr der Luftfahrzeuge innerhalb seines Hoheitsgebiets. Und dann folgt § 1 des LuftVG.

Über internationalem Gewässer oder Land, wie z. B. der Antarktis, ist es also einfacher als am Boden.

Also am Wiener flughafen ist es so das österreichisches Recht gilt sofern sich das Flugzeug innerhalb der orangenen Linie befindet.

Und diese Linie befindet sich (ist schon lange her) weit draussen. Nämlich eine neben der Startbahn. Hat alles einen Namen aber es ist schon lange her also ka wie das Zeugs heisst. Das war nämlich eine frage beim Aufnahmetest bei der  VIA AG und des habe ich mir gemerkt.

Der Kapitän hat immer das letzte Wort außer er ist verletzt und nicht fähig.

Das gilt außerhalb des Hoheitsgebiets eines Staats, aber nicht, wenn das Flugzeug auf irgendeinem Flughafen steht.

@PatrickLassan

Korrekt. Und deshalb ist die Antwort falsch, weil "immer" falsch ist.

1. Es gilt das Recht des Landes in dem das Flugzeug in diesem Moment steht.

2. Wer das sagen hat, das ist natürlich vom Sachverhalt abhängig. Der Kapitän hat alle Entscheidungen zu treffen, die das Flugzeug und dessen Sicherheit betrifft. Die Polizei entscheided über alle hoheitsrechtlichen Dinge. z.B. kann sie einen Verdächtigen im Flugzeug verhaften, da kann der Kapitän nicht drauf pochen, dass er Hausrecht habe. Aber die Polizei kann ihn nicht zwingen jemanden mitzunehmen, den er nicht in seinem Flugzeug haben will.