Darf man in einer Stadt, wie Spider-Man hin und her schwingen?

11 Antworten

Zu einem Grundstück gehört das Hausrecht, was die Nutzung des Grundstückes am Boden und die dort stehenden Immobilien umfasst, und das Recht am Luftraum (unter Verkehrshöhe) über dem Grundstück. *raschel* *tipp* … *nachschlag* Im BGB §905 steht, dass mir alles über und unter meinem Grundstück gehört, soweit ich (ohne weitere Luft- oder Bergrechte) Nutzen davon ziehen kann.

Ergo begeht Spiderman so etwas wie Hausfriedensbruch, wenn er an meinem Gebäude rumblättert oder auch nur über mein Grundstück schwingt. In DE dürfte er das also nicht oder nicht ohne weitere Genehmigungen/Regelungen.

Übrigens darf auch eine fremde Drohne nicht über meinen Garten schweben (und auch keine Bilder vom Nachbargrundstück aus aufnehmen).

Nein, da gibt es doch diesen französischen Extremkletterer, der immer die Hochhäuser erklettert. Der wird nach seinen Aktionen regelmäßig festgenommen und muss dann Strafe zahlen.

Ich wüsste kein Gesetz, welches einem das verbieten würde. Also ist es wohl erlaubt.

Da müssen wir gar nicht den Konjunktiv für bemühen. Es gibt viele Menschen, die das machen; obgleich freilich nicht so spektakulär wie Spiderman.

https://de.wikipedia.org/wiki/Slackline?wprov=sfla1

Du/Spiderman darfst dazu jedoch nicht fremde Grundstücke oder Häuser betreten. Denn das könnte man unter Umständen als Hausfriedensbruch auslegen, wenn die Objekte nicht für den Publikumsverkehr zugänglich sind.

Zum Anderen musst du/Spiderman dafür Sorge tragen, dass an den Anschlagspunkten der Seile keine Sachbeschädigungen entstehen. Die Slacker umhüllen die Bäume dafür mit so Gummimatten. Da müsstest du/Spiderman dich einmal in den üblichen Foren erkundigen, was da adäquat ist.

Bei der Umweltverträglichkeit von Spidermans Netzen und ihren Abbauprodukten fehlt mir es mir etwas an chemischer Expertise. Da wäre evtl. noch ein juristischer "Fallstrick", falls es so etwas für Spiderman überhaupt gibt... :D Da mir jedoch nichts Anderes bekannt ist, gehe ich mal von deren Umweltverträglichkeit aus.

Außerdem könnte Spiderman mit dem Luftverkehrsgesetz in Konflikt geraten, falls er durch seine Schwingungen in den Luftraum eindringt. Dazu könnte sich vielleicht ein kompetenter Fluglotse hier einmal äußern.

LG

Bevarian  26.12.2020, 18:22
mit dem Luftverkehrsgesetz in Konflikt geraten

Ich stelle mir viel mehr Konflikte mit Energie- oder Telekommunikationsversorgern beim um die Ecke schwingen in eine neue Straße vor, wenn er in die frei in der Luft hängenden Leitungen zerrupft - auch Deko zu Straßenfesten, Paraden oder zB. zu Weihnachten sollten dem SSchwung öfters ein abruptes Ende bereiten... ;)))

TomRichter  27.12.2020, 22:47
@Bevarian

Energie- und Telekommunikationsleitungen wurden hierzulande doch aus diesem Grund meist unterirdisch verlegt ;-)

Da es sowas noch gar nicht gibt und noch gar kein Mensch eine Regel genau dafür errichtet hat, zweifle ich ein wenig daran, dass man bestraft werden könnte, nur wegen des Schwingens.

Wenn man nicht Schäden anrichtet, z.B bei Gebäuden und auf den Köpfen der Menschen stürzt (Körperverletzung), sehe ich keinen Grund, weshalb man dafür bestraft werden sollte. Jedoch würden diese Fäden an den Wänden sicherlich haften bleiben oder sichtbare Spuren hinterlassen. Bei Spidey ist es so, dass sich die Fäden nach dem Comic zufolge innerhalb einer Stunde oder einer halben Stunde von selbst auflösen. Also: Keine Umweltverschmutzung von irgendwelchen Chemikalien.

Woher ich das weiß:Hobby