Wann fällt man durch die Zuverlässigkeitsprüfung ZÜP gemäß $7 Luftsicherheitsgesetz?

3 Antworten

Du musst unterscheiden: 

Einmal, weil Du straffällig geworden bist und verurteilst wurdest. Dann bekommst Du keine positive ZUP und wirst nicht eingestellt oder verlierst Deinen Job. 

Dann gibt es die Möglichkeit, dass der Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen schon gesperrt wird, weil Du vielleicht mal im Ärger eine unbedachte Äußerung gemacht hast, so nach dem Motto: "Man sollte den ganzen Laden in die Luft jagen." 

Da wird es sehr schwierig, zu belegen, dass die Äußerung nicht ernst gemeint war und die erneute Erteilung einer Zugangsberechtigung kann schon mal Wochen dauern. Das gibt auf jeden Fall auch Probleme mit dem Arbeitgeber. 

Dritter Fall ist der, dass Du in eine Straftat als Zeuge oder Opfer verwickelt wirst, aber völlig unschuldig bist. Dann gibt es wenigstens einen Brief der Staatsanwaltschaft, in der es in etwa heißt: "Der Vorfall ...  hat Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit aufkommen lassen. Bitte äußern Sie sich dazu." Das sollte man dann auch schleunigst tun. 

Für den ersten Punkt habe ich kein Beispiel, aber Punkt 2 hatte mal so ähnlich ein Kollege losgelassen. Am nächsten Tag stand er vor verschlossenem Tor und musste sich beim Werkschutz melden, der natürlich schon eine Meldung an die Vorgesetzten gemacht hatte. 

Punkt 3 passierte einer Arbeitskollegin, die (und nicht nur sie) in einer Frankfurter Pizzeria von einer drogenabhängigen Frau attackiert und verletzt wurde. Ein paar Tage später kam dann das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um ihre genaue Darstellung. Danach löste sich der Fall zwar auf aber sorgte erst einmal für Herzklopfen. 

Die Kombination "Die Unschuld der Person wurde zwar letztendlich erwiesen, jedoch wurde gegen diese Person einmal wegen einer Straftat ermittelt." Wurde gegen die Person also schon einmal in anderer Sache ermittelt? Dann könnte es Probleme geben. 

Aber hier bei GF kannst Du doch sowieso keine rechtssichere Antwort erwarten, denn erstens ist es mehr ein Spaßforum, zweitens kennen wir die ganze Geschichte nicht (nur Deine Version) und drittens ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörden. 

Schneckeee 
Fragesteller
 05.06.2016, 15:09

Danke für deine Antwort. Die Überprüfungen scheinen also schon sehr sehr gründlich zu sein, wenn man sich sogar rechtfertigen muss weil man Zeuge bzw. Opfer einer Straftat war.

Wie es also in den von mir geschilderten Fall ist (Beschuldigter aber Unschuld erwiesen) bleibt wohl abzuwarten. Fraglich auch, ob ein solcher Vorfall noch bei der Polizei dokumentiert ist. Da auch diese gesetzliche Regelung haben wie lange personenbezogene Daten im Unschuldsfall gespeichert werden dürfen. Wie gesagt, es bleibt wohl abzuwarten.

Sag mir einen guten Grund, warum jemand diese Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestehen sollte, wenn er unschuldig war/ist! Du hat ein seltsames Gerechtigkeitsempfinden, wenn du so etwas für möglich hältst und akzeptieren würdest.

Geh besser zur Bahn.

Schneckeee 
Fragesteller
 05.06.2016, 15:04

Danke für deinen interessanten Kommentar. Wo hab ich denn gesagt, dass ich das für gerecht halten würde? Nirgends. Das würde ich auch nicht. Ich habe lediglich gefragt, ob es Probleme geben könnte. Diese Frage bezog sich also weniger auf Gerechtigkeit als mehr auf die Sensibilität der Behörden.

nach der letzten Revision des LuftSIG; des LuftsicherheitsGesteztes + der Durchführunge VO, reicht bereits die Einleitung der Ermittlung, um durch die ZÜP zu fallen, sorry

nimm das Aktenzeichen, schreibe die Staatsanwalt an, bitte darum, das Az aus deiner Akte zu löschen,

versuche es dann in einem Jahr erneut mit der ZÜP