Wer kontrolliert eigentlich Fluglizenzen?

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Es läuft im Prinzip sehr ähnlich ab wie bei einer normalen Verkehrskontrolle. Mit dem Unterschied, daß der Kontrolleur einen erst mal das Flugzeug abstellen läßt :-) Aber dann werden Flugbuch, Lizenz, Bescheinigung über Jahresnachprüfung etc. verlangt.

Das sind ein paar Beamte, die von Flugplatz zu Flugplatz reisen und Stichproben machen. Wo genau die angestellt sind, weiß ich allerdings gerade auch nicht genau. Ich gehe aber auch davon aus, daß es wohl das LBA sein wird.

Die Fluglizenzen darf jeder Beauftragte für Luftaufsicht, jeder Flugleiter als Vertreter des Flugplatzbetreibers, die Mitarbeiter der Landesluftfahrtbehörden, die Polizei usw. verlangen, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht. Allerdings kommt das auf kleineren Landeplätzen selten vor. Auf Flughäfen ist das jedoch usus, wenn man durch den Creweingang zur Abstellfläche des eigenen Flugzeugs gelangen möchte.

Hallo,

für die Verkehrsfliegerei kann ich antworten:

  • Die Lizenz wird vom LBA ausgestellt inklusive einer Muster- oder Klassenberechtigung

  • Der Pilot ist verpflichtet, ein Personaldokument mit Foto mitzuführen, da die Lizenz kein Foto enthält

  • Der Pilot ist selbst für die Richtigkeit und Gültigkeit der Einträge in seiner Lizenz verantwortlich (jetzt hat sie kein Ablaufdatum mehr, aber es gibt ja noch alte Lizenzen mit fünfjähriger Gültigkeit - sollten aber 2016/2017 auslaufen).

  • Der Pilot ist auch selbst dafür verantwortlich, dass sein Eintrag zur Musterberechtigung - max. ein Jahr gültig - rechtzeitig durch einen Simulatorcheck von einem vom LBA bestellten Prüfer per Handeintrag auf der Lizenzrückseite verlängert wird. Das kann er 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung machen lassen. Verpasst er das Ablaufdatum, darf er natürlich nicht mehr fliegen und der Verlängerungscheck ist durch einen intensiven, neuen Mustercheck zu belegen. Alle Unterlagen gehen ans LBA, dort würden also Mauscheleien sofort auffallen.

  • Der Pilot ist auch selbst für die Gültigkeit seines Medicals (max. ein Jahr) verantwortlich. Dies kann er frühestens 45 Tage vor Ablauf verlängern lassen (oder, falls es früher stattfindet, gibt es ein neues Ablaufdatum). Wird das Medical erst nach Ablauf neu gemacht, gibt es auch ein neues Datum und der Pilot darf in der Zeit zwischen Ablauf und Neuausstellung natürlich nicht fliegen.

  • Kontrolliert werden die Papiere unregelmäßig durch Mitarbeiter des LBA oder - z. B. im Ausland - durch Mitarbeiter der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde. Dazu dürfen diese auch nach der Landung oder vor dem Abflug das Cockpit betreten und alle Kontrolleure machen Meldung an ihre Behörde und die des Ausstellerstaates.

Es sind immer die Originaldokumente mitzuführen, keine Kopien (na ja, aus Sicherheitsgründen macht das - wie beim RP oder PA auch - im Ausland natürlich Sinn), aber Kopien werden nicht anerkannt. Das Fehlen eines Dokuments ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro für den Einzelfall bestraft werden kann. Deshalb ist ein Pilot auch verpflichtet, sich bei Verlust oder Diebstahl sofort an die Polizei zu wenden und den Polizeibericht an das LBA zu schicken. Er darf aber nicht zurückfliegen.

Da hilft dann nur, einen Ersatzpiloten zu schicken oder einen Kurier, der die Lizenz vom LBA abholt und dann zum Einsatzort bringt (per Auto, Bahn oder Flugzeug). Das alles wird bei den großen Airlines aber durch eine Fachabteilung gemanagt, so dass die Piloten oft überhaupt keinen Plan haben, was wie lange mit welchen Einträgen gültig ist.

Das LBA verwaltet rund 16.000 Lizenzen (Hobby-, Berufs- und Verkehrspilotenlizenzen). Neben dem LBA gibt es aber ja noch die Länderbehörden wie Luftamt (in Bayern), Regierungspräsidum (NRW, Brandenburg) oder Landesbetrieb Mobilität (in Rheinland-Pfalz). Wie die sich organisiert haben, weiß ich aber nicht. Es sollte aber in etwa wie bei den "Großen" ablaufen.

Früher, also bis 2012/2013, hatte die Lizenz eine Gültigkeit von 5 Jahren, nur die Segelfluglizenz war, glaube ich, unbegrenzt gültig. Die Klassenberechtigung gilt für 2 Jahre, auch wenn sie in eine Verkehrspilotenlizenz eingetragen ist (großes Muster nur ein Jahr).

Die Verlängerung einer Klassenberechtigung erfolgt durch einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer/Prüfer. Das bedeutet, dass spätestens alle 2 Jahre Unregelmäßigkeiten auffallen würden. Natürlich darf auch da die Luftfahrtbehörde Kontrollen durchführen, was aber schon aus Personalmangel wohl nicht so häufig stattfindet. Mit Polizei oder Grenzschutz oder Zoll hat das also alles nichts zu tun. Es sind MA der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden.

Ergänzend zu den hier gegebenen Antworten noch der Hinweis, daß nicht nur die Lizenzen (Pilotenlizenz, Medical, Sprechfunkzeugnis etc.) des Piloten, sondern auch die Papiere des Fliegers (Bordbuch, Eintragungsschein, Lärmzeugnis, Versicherungsnachweis, aktueller Wägebericht etc. ) und der technische Zustand des Fliegers selbst überprüft werden.

Also auch ähnlich wie beim Auto. Da wirft der Polizist ja auch nicht nur einen Blick in den Führerschein, sondern auch auf die TÜV Plakette und die Reifen. :-)

Bei den Piloten wird neben den Papieren normalerweise auch die sog. Flugvorbereitung (Mass & Balance, Wetter, Flugplanung, Prüfen von NOTAMS) überprüft.

Auch kleinere Plätze werden von den Luftämtern verstärkt aufgefordert, Kontrollen durchzuführen, da dies in den letzten Jahren oftmals ein wenig lasch gehandhabt worden ist.

Das Luftfahrt-Bundesamt schätze ich mal....