Freizeitflieger im Rentenalter?

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Hallo,

erstmal dürfen Verkehrspiloten gem. der JAR-FCL 1 bis zum Alter von 65 ihren Job ausüben. Ab 60 Jahren geht es aber ins betreute Fliegen, d. h., ein Pilot, der älter als 60 ist, darf nur noch fliegen, wenn sein Crewmember das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mit 65 ist aber definitiv Schluss (siehe "JAR-FCL - 1.060 Beschränkungen für Lizenzinhaber nach Vollendung des 60. Lebensjahres", Seite 22).

Im Gegensatz dazu gibt es diese Einschränkung in der Hobbyfliegerei nicht. Hier hängt die Erlaubnis von 2 Faktoren ab: 1. Dem Nachweis der Verlängerung der geforderten 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung und 2. einem gültigen Medical.

Solange der Fliegerarzt sein OK gibt und Du die Minimalstunden erreichst, darfst Du privat fliegen. Bestes Beispiel ist der Schauspieler Heinz Rühmann, der ja noch bis zum Alter von 80 Jahren selbst geflogen ist. Die JAR-FCL überträgt dem Piloten die Eigenverantwortung, genau zu wissen, ob er noch fliegen will und kann oder nicht.

Bei den Verkehrspiloten gibt es diejenigen, die ihre Privatlizenz verfallen lassen (wahrscheinlich sogar die meisten) und auf der anderen Seite die Enthusiasten, die jede freie Minute in einer kleinen Maschine sitzen und auch noch Berechtigungen für Segelflugzeugschlepp, Bannerschlepp, Kunstflug oder zum Führen von Wasserflugzeugen erwerben. Wieder andere lassen ihre PPL nach Beendigung der aktiven Laufbahn wieder aufleben.

Ob Du einen Verkehrsflughafen nur nach VFR und mit Flugfunk "nur" auf deutsch anfliegen darfst, weiß ich nicht. Wenn Du aber Deine IR-Berechtigung (also die Instrumentenflugberechtigung plus Funk in englischer Sprache) aufrecht erhältst, steht auch einer Landung auf den Verkehrsflughäfen nichts im Wege.

Danke für den Stern!

Solange der Fliegerarzt Dich für Klasse 2 tauglich schreibt und Du deine Pflichtstunden absolvierst, kannst Du Deine Privatpilotenlizenz aufrechterhalten und auf jedem öffentlichen Flughafen, Verkehrsflugplatz und Sonderlandeplatz landen. Leider sind die kleinen Flugzeuge auf großen Flughäfen nicht immer gerne gesehen. Zwar gibt es keine Rechtsgrundlage, einem Privatpiloten die Landung auf einem Verkehrsflughafen zu verbieten, aber dafür setzt man die Gebührenordnung als wirksames Instrument ein, den Verkehr mit kleinen Maschinen auf Flughäfen zu steuern. Ich habe selbst mal 730 EUR für eine Landung mit einer Cesssna 172 in Riga gezahlt. Wenn Du regelmäßig große Verkehrsflughäfen mit einem Kleinflugzeug ansteuerst, dann kann es auch mit der Rente eines ehemaligen Flugkapitäns eng werden.

Du kannst mit einer ATPL bzw. MCL ("die neue ATPL"), einer PPL und einer CPL solange fliegen, wie dein Fliegerarzt dir das Medical verlängert (ich glaube ab nem gewissen Alter geschieht das jährlich). Du kannst dir dann eine private Cessna 172 kaufen und diese in Hamburg abstellen. Die Start- und Landegebühren sind nichtmal so teuer, jedoch die Abstellpreise. Ich würde sagen, dass es mehr sinn macht, einem Verein beizutreten, wie in Hamburg zum Beispiel dem HFC.

Irgendwie zäumst Du das Pferd von hinten auf. Piloten gehen so früh in Rente, weil sie dann zu alt sind, um Lizenz zu behalten. HAM ist ein teures Pflaster. Und ne Cessna ist ein teures Hobby. Viel Spaß!

Du musst den Gesundheitspass bei einem Fliegerarzt bekommen, und das regelmäßig. Das Alter spielt hier eine Rolle, ist nicht so, wie beim Führerschein für das Auto.