Mit 30g Cannabis Holländische Grenze erwischt was droht?

4 Antworten

Naja es ist ein Verstoß gegen das betäubungsmittelgesetzt. Außerdem hat er es Importiert was ihm garantiert nicht zugute kommen wird. Bei 30g wird er dem Richter nur schwer erklären können das es eigenbedarf ist.

Warum sollte das denn schwer zu erklären sein?

Wenn man schon extra nach Holland fährt, dann kauft man doch keine 2g. Wegen 30g fährt doch kein Dealer nach Holland. Selbst wenn man es dort für 2€/g kriegt, dann macht man damit 180€ Gewinn, Spritkosten noch nicht mit einberechnet. Zeit sowieso nicht.

@melman86c

Das musst du mir doch nicht erklären. Ich würde nicht für 30g nach Holland fahren und ich ticke nicht ... lohnt sich einfach nicht. Allerdings sind die Mengen leider Festgeschrieben. Kommt immer auf das Bundesland an. Dazu kommt noch wie dein Freund sich vor Beamten und Richter gezeigt hat.

(Auszug)

30 Gramm ist zuviel für Eigenbedarf. 


Grundsätzlich ist jeder Umgang mit Btm strafbar, so auch in diesem Fall der Besitz und die Einfuhr.
Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen nach § 29 I Nr.1 BtmG eine abstrakte Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Natürlich ist dabei die Menge des "reinen" Wirkstoffes ausschlaggebend. Aber im Allgemeinen wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die geringe Menge überschritten ist ( = mögliche Straflosigkeit aufgrund des reinen Eigenbedarfs nach § 29 V BtmG), wenn der Stoff zu mehr als zum dreimaligen Konsum ausreicht, jedoch auf Landesebene unterschiedlich geregelt.

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um eine nicht geringe Menge Cannabis, wenn das betreffende Cannabisprodukt mindestens 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Im BtmG ist nicht geregelt, wie viel eine nicht geringe Menge ist, diese Festlegung wurde den Gerichten (BGH) und Landesjustizministerien überlassen.

Wer eine nicht geringe Menge Btm besitzt, unabhängig davon ob er damit handel treibt, dem droht nach § 29a I 2 BtmG eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr = Verbrechen.

§ 29 Straftaten

(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,[...]



§ 29a Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder

2.mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.



kompetente Antwort ! DH !

Na ja, mit nem halbwegs kompetenten Anwalt geht man nicht für 30 Gamm in den Knast. Normal kann schon jede Richter beurteilen, dass des jetzt nicht der dicke Fisch ist. Liegt aber auch daran, ob er vorbestraft ist, wie die Sozialprognose ausschaut und was er halt vor Gericht so von sich gibt. Ich würde darauf tippen, wenn er Glück hat Geldstrafe/Sozialstunden oder so etwas in der Art. Bei ganz viel Pech ne Bewährungsstrafe. Er sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der Plan von der Materie hat. Es gibt dutzende Fälle wo Leute selbst mit nem halben oder einem Kilo nicht in den Knast mussten, sondern Bewährung bekommen haben. Klar wenn er schon öfter auffällig wurde sieht das evtl. anders aus. Führerschein wird aber wohl auch weg sein, zumindest werden sie seine Fahrtauglichkeit überpüfen wollen.

 

Dafür kann er durchaus ins Gefängnis kommen wenn er vorbestraft ist. Das ist Drogenschmuggel und die 30 Gramm sind fern von jeglichem Eigenbedarf.