Holz im Wald klauen

3 Antworten

Meine Familie hat selber nennenswerten Wald und ist in einer Waldbesitzervereinigung Mitglied. Da wurde sowas mal thematisiert. Letztlich werden die Verfahren wohl fast immer wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da muss schon jemand einen Anhänger voll Holz geklaut haben, damit es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Letztlich hilft da, sich persönlich zu entschuldigen, einen Kaufpreis zu zahlen und einen Leseschein (das nennt man so) zu beantragen.

kommt drauf an , wieviel und wofür , geldstrafe bis zu 1.000 euro oder erzsatzfreiheitstrafe bis zu 3 monate kannste rechnen , unglaublich aber wahr

Hallo,

erstmals, das ist, was erlaubt ist :

http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/brennholz-im-wald-sammeln

Wer hat denn deinen Freund dabei ertappt, wieviel hatte denn dein Freund eingesammelt ?

Emmy

Und das habe ich auch gefunden:

Strafrecht

Gemäß § 141 Abs. 4 Strafgesetzbuch („Entwendung“) ist die „rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder Bodenbestandteilen (wie Baumfrüchte, Waldprodukte, Klaubholz), geringen Wertes gerichtlich nicht strafbar.“

Bei Überschreiten dieser Wertgrenze, die von der aktuellen Rechtsprechung mit € 100,- festgelegt wird, würde der gerichtliche Straftatbestand der Entwendung des § 141 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen) verwirklicht, sofern nicht eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Zustimmung bzw. Ermächtigung des Waldeigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten eingeholt wurde.

Aus dem Beitrag : http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/klaubholzsammeln.html

Emmy