Weiters Strafverfahren durch Chatverlauf?

8 Antworten

Im Auftrag eines Bekannten soll ich dir sagen, dass du folgendes deinem Bekannten ausrichten kannst:

Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar. Also ist das sich darüber in einem Chat auszutauschen auch nicht strafbar.

Davon mal abgesehen, dass man vieles schreiben kann. Aber nur durch einen Chatverlauf kann niemand eine Straftat beweisen. Das wären für die Polizei allenfalls Hinweise, denen man nur wenn es sich "lohnen" würde nachgeht. ;)

Dein Bekannter sollte alles abstreiten, sagen das des spaß war und dann alles was Cannabisreste beinhaltet entsorgen besonders Grinder und Bauuntensillien. Das sollten die Freunde auch tun da die Bullen die vllt. auch mal besuchen werden. Der bekannte sollte sich auch nen neues Handy besorgen und ne neue Sim Karte.

Erst kommt die Beweisaufnahme der Polizei.
Danach entscheidet der Staatsanwalt über die ANKLAGEPUNKTE,die dann dem Gericht zur Urteilsfindung übermittelt werden.

Die Polizei wird das für ihre Zwecke auswerten.

Mit Gruß

tja, whatsapp ist schon was g.eiles  (für die Polizei). Wenn er sich zum gemeinsamen konsumieren verabredet hat hat er ein Problem.  Denn: ohne Besitz ist der Konsum nur schwerlich möglich. Man müsste  also bei einer Kontrolle o.ä. nachweisen, Cannabis nur konsumiert, aber nicht besessen zu haben.  

melman86c  03.10.2017, 20:15

Die Polizei muss nachweisen, dass man besessen hat und nicht andersrum.

Leisewolke  03.10.2017, 20:20
@melman86c

ach und steht in meiner Antwort etwas anderes?