Mit 22J Kindergeld bekommen.. Obwohl man von der Schule geflogen ist?

4 Antworten

Solange Du beim JC / AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist, und eine derartige Suche auch jederzeit nachweisen kannst, so besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld für ! Dich..

Hi Noname6767,

du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei der Berufsberatung (falls noch nicht geschehen) laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf der Seite 16:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

 - (Schule, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, nicht du. Es sei denn, du lebst alleine, dann könntest du es auf dich umleiten lassen.

Anspruch hast du bis 18 J und darüber hinaus solange, wie du dich in Schule, Ausbildung oder Studium befindest und deine erste Ausbildung abgeschlossen hast.

Wenn du also jetzt weiterjobst, dich aber nicht um Schule oder einen Ausbildungsplatz (nachweisbar!) bemühst, haben weder deine Eltern noch du einen Anspruch auf Kindergeld.

Noname6767 
Fragesteller
 07.02.2020, 11:44

Ich suche momentan nach einer anderen Schule um dort weiter zu machen.

Tut mir meinte auch meine Eltern

Ini67  07.02.2020, 11:45
@Noname6767

Solange du aktiv suchst, können deine Eltern Kindergeld beantragen. Das geht aber nur über einen Überbrückungszeitraum, nicht endlos.

Fehler357201  07.02.2020, 11:48

Dass ist fast richtig kommt auch etwas drauf an weswegen er so lange krank war sollte es eventuell auf Grund eine Behinderung sein hat er bzw die Eltern Anspruch die Sache ist sehr kompliziert und ohne alle fakten zu kennen nicht so einfach beantwortbar

Ini67  07.02.2020, 11:56
@Fehler357201
weil ich Krank war und die Atteste nicht rechtzeitig abgegeben habe

Klingt nach Fehlverhalten, nicht nach Beeinträchtigung.

Fehler357201  07.02.2020, 11:57
@Ini67

Er hatte ja ein Attest er hat es nur versäumt abzugeben also muss er ja was gehabt haben und das mehr als nur 2-3 tage

Ini67  07.02.2020, 12:01
@Fehler357201

Du hast natürlich recht, dass man die Fakten nicht umfassend kennt. Aber wenn jemand begründet krank ist, "fliegt" man nicht von der Schule. Entweder ist man nicht mehr schulfähig, aufgrund von Krankheit - so klingt das aber hier nicht - oder man handelt massiv wider die Schulordnung. Scheint hier wahrscheinlicher zu sein.

Ändert alles nichts daran, dass die Familienkasse das prüfen muss und wird.

siola55  07.02.2020, 12:00
Anspruch hast du bis 18 J und darüber hinaus solange, wie du dich in Schule, Ausbildung oder Studium befindest und deine erste Ausbildung abgeschlossen hast...

...auch bei "Ausbildungsuchend" oder einer zweiten Ausbildung haben die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch!

Fehler357201  07.02.2020, 12:04
@siola55

Nein wenn er eine Ausbildung beendet endet der Anspruch sobald eine Ausbildung abgeschlossen ist gibt es keinen Anspruch

Ausnahmen gibt es bei Behinderungen

Dass kommt drauf an sowas ist nicht ganz so einfach aber an sich hast du einen anspruch wegen was warst du krank dass kann einen unterschied machen aberwenn du keine ausbildung angefangen hast könntest du Anspruch haben ja

du selbst hast nur einen Anspruch wenn du alleine lebst