Steuerklasse bei Minijob und Werkstudententätigkeit?

2 Antworten

Die Steuerklasse ist entsprechend Deinem Familienstand. Als Unverheiratete bist Du in Steuerklasse I. Die Versteuerung des Minjobs erfolgt pauschal durch den Arbeitgeber.

JuliaBauer1 
Fragesteller
 18.05.2017, 09:08

Danke, aber wird die Werkstudententätigkeit dann nicht mit Steuerklasse 6 abgerechnet? Ich frage weil ich vor ein paar Monaten zu meinem Nebenjob auch eine W.tätigkeit hatte diese wurde aber mit Steuerklasse 6 abgerechnet...

PatrickLassan  18.05.2017, 09:10
@JuliaBauer1

Steuerklasse I ist (bei Ledigen) für den ersten Job, Steuerklasse VI für jeden weiteren.

Entweder hat dich der Arbeitgeber falsch angemeldet oder du hast ihm deine Steueridentifikationsnummer nicht gegeben, dann gilt nämlich auch Steuerklasse VI.

Optimalerweise die Klasse I für die Werkstudententätigkeit und die Pauschalversteuerung für den Minijob.