Kindergeld trotz Minijob und kurzfristige Beschäftigung?

4 Antworten

....weil man nach einer abgeschlossenen Ausbildung eine qualifizierte Person ist, die soviel Geld verdienen kann, dass sie sogar einen eigenen Haushalt führt. Ist immer sehr witzig wenn Leute dann nichts leisten, nur Minijob und dann noch Sozialleistugen wollen. Und wenn man selbst in seinem Bereich nichts findet; in der Gastronomie habe ich im Sommer immer was gefunden, 1700€ brutto + tägliches Trinkgeld.

sollte ich weiterhin in einem Job arbeiten, der mir nicht gefaellt anstelle Weiterbildumgsmöglichkeiten zu nutzen? Und zur deiner Information ab Juli habe ich bereits eine Vollzeitstelle in der Gastro ;)

@diianaqp

Ist klar. "Ab September Schule...bis dahin 450€ Basis...und Promoter" - wenn du damit Vollzeit tätig bist, hast du unter Garantie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, weil du arbeitest.

Wenn du nach deiner Ausbildung befristet übernommen wurdest,dann steht dir doch jetzt ALG - 1 zu !

Da darfst du nicht mehr als 165 € ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 dazu verdienen,wenn du nicht min.12 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit z.B. schon einen Nebenjob ausgeübt hast.

Außerdem dürftest du nicht mehr über 15 Stunden pro Woche kommen,sonst entfällt dein Anspruch auf ALG - 1 ganz,weil du dann nicht mehr als arbeitslos gelten würdest.

Du könntest dann zwar Anspruch auf Kindergeld haben,wenn du einen Nachweis über den Beginn deiner Schule im September hättest und das der Familienkasse nachweisen könntest,dann könnte dir aber deine abgeschlossene Berufsausbildung einen Strich durch die Rechnung machen.

Denn da du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,darfst du neben einer weiteren Ausbildung oder der ernsthaften Suche nach einer,deine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 20 Stunden nicht übersteigen,sonst entfällt der Anspruch in dem Monat,in dem du mehr gearbeitet hast.

Das trifft dann auch bei deiner Schule zu,wenn du dann nebenbei arbeiten willst,darfst du nicht über diese durchschnittlichen 20 Stunden pro woche kommen.

Alles nicht so einfach.

ich habe selber Gekuendigt also bin ich momentan in der Sperrzeit

@diianaqp

Das spielt aber in Hinsicht auf den Anspruch auf Kindergeld keine Rolle,wenn du die Stunden übersteigst,zählst du nicht mehr als Arbeitslos ( unter 21 ) und somit würde dir kein Kindergeld zustehen !

Nur die Anzahl der Stunden würden hier dann einen Unterschied für den Ausschluss machen,entweder über 15 Stunden beim ALG - 1 oder durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Woche,wegen deiner abgeschlossenen Berufsausbildung.

* eine Bestätigung des Schulbeginns habe ich

@diianaqp

Das ist aber nur dann Hilfreich,wenn du pro Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten würdest und selbst wenn du darunter bleiben würdest,dürften es keine 15 Stunden werden,sonst entfällt auch der Anspruch auf ALG - 1,auch wenn du derzeit eine Sperre hast,dann wird diese aufgehoben und der Anspruch erlischt !

sehr hilfreich. Danke!

Kindergeld steht Erwachsenen nur zu, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. In der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist Kindergeld MÖGLICH. Du wirst einen Einkommensnachweis bringen müssen.

Ja, im Zwischenzeitraum für längstens vier Monate. 450-Euro-Job ist unschädlich. Pass auf, dass du nie drüberkommst, dann ist der Anspruch aufs Kindergeld verfallen. 

In deiner Zweitausbildung steht dir wahrscheinlich auch Kindergeld zu.

auch in Kombination zu einer zusätzlichen kurzfristigen Beschäftigung?

@diianaqp

Du darfst insgesamt nicht mehr als 450,- verdienen