Müssen mir meine Eltern mit 18 das Kindergeld geben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnst und gemeldet bist und von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 € bekommst, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu, könntest Du im Ernstfall auch durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse selber an dich auszahlen lassen.

Danke dir für deinen Stern !

Ja. Das kindergeld müssen sie dir geben. Wenn sies nicht tun dann kannste das machen was Alia gesagt hat. Abzweigungsantrag stellen und dann überweist dir die kindergeldstelle schlichtweg das geld.

Zusätzlich: Dir steht weiterhin unterhalt von deinen eltern zu. Zusätzlich zum kindergeld. Bis du mit deiner ersten ausbildung fertig bist. (Solange du dich auch um deine erstausbildung kümmers)

Die eltern können grundsätzlich entscheiden ob sie dir den unterhalt bar oder in form von wohn und Kost geben möchten.

Wenn sie letzteres entscheiden kriegst du natürlich nur unterhalt wenn du auch bei deinen eltern wohnst.

Jedoch geht diese entscheidung nicht ganz unabhägig von dir. Wenn z.b. das leben zuhause nicht zumutbar ist oder z.b. deine ausbildung nicht wahrgenommen werden könnte weil diese in einer anderen stadt wäre. Dann müssen sie dir barunterhalt geben.

Im endeffekt müsstest du das dann aber einklagen wenn sie es nicht freiwillig tun. Die entscheidung des gerichtest ist dann die welche geltung hat.

Das Kindergeld steht Dir zu. Aber was nützt das Dir schon? Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kommen noch einige Sachen dazu, die bezahlt werden wollen. Mach mal eine Rechnung auf, was das alles kostet, dann denkst Du nicht mehr ans Ausziehen.

Meiner Meinung nach ja. Denn das Kindergeld ist für das Kind gedacht und dient nicht zur Aufbesserung der Haushltskasse. Und da du in deine eigene Wohnug ziehst, steht dir das Kindergeld zu.

Meine Eltern haben mir das damals freiwillig gegeben, als ich ausgezogen bin und noch in der Ausbildng war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Prinzip Ja ! Es wird formell als Dein Einkommen betrachtet, also steht es Dir vollumfänglich zu.