Anspruch auf Kindergeld? Nebengewerbe.

5 Antworten

Anrechnung von Einkommen des volljährigen Kindes Die bisherige Regelung beim Kindergeld bis einschließlich 2011 sah vor, dass jedes Einkommen von volljährigen Kindern unter Berücksichtigung einer Freigrenze von 8.004 Euro jährlich angerechnet würde. Wurde die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, entfiel der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder vollständig und im schlimmsten Fall musste hier eine Rückzahlung geleistet werden.

Ab dem Jahr 2012 ist die Einkommensanrechnung vollständig weggefallen und richtet sich nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes. Ausführliche Informationen zur Anrechnung des Einkommens bei Volljährigen finden Sie im Artikel:

http://www.kindergeld.info/einkommen.html

Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Ausbildungsplatz bemühst. Dazu musst Du bei der Familienkasse Absagen und Bewerbungen (mindestens eine im Monat) vorlegen oder Dich bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend melden und die Bescheinigung darüber bei der Familienkasse vorlegen. Solange keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, kannst Du arbeiten, soviel Du willst. Es darf nur nicht der Eindruck entstehen, dass Du keine Ausbildung anfangen willst bzw. Dich nicht ernsthaft bemühst.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Alfred06  04.11.2013, 11:42

Die Einkommensgrenzen sind schon 2012 weggefallen. Dafür gibt es die anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit nach abgeschlossener Erstausbildung. Um Kindergeld zu bekommen, muss das Kind nicht bei den Eltern wohnen.

Wenn Du ein Nebengewerbe angemeldet hast, bist Du selbständig. Da wundert mich dann, dass Du noch familienversichert sein kannst. Kindergeld bekommt man aber auf jeden Fall nur, wenn man in einer Ausbildung ist, oder in der Überbrückungszeit bis zu einer Ausbildung. Da darf man dann auch verdienen (Minijob z. B.), aber nicht, wenn man Arbeit suchend ist, oder selbständig arbeitet.

dmdo91 
Fragesteller
 04.11.2013, 10:12

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und die haben mir das so gesagt. Die wissen auch, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe und Selbstständig bin. :) Ich darf aber halt nicht mehr als 385 Euro verdienen. Ansonsten drohen nachzahlungen.

Blindi56  05.11.2013, 08:11
@dmdo91

Ja, wie gesagt, Kindergeld nur während einer Ausbildung oder Wartezeit auf eine. Da darf man auch Geld verdienen...(bin nicht sicher, ob die Grenze von 8008 EUR im Jahr (steuerfrei) da auch -noch-gilt).

Wenn du dich nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befindest, hast du natürlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, da du volljährig bist. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob du bei deinen Eltern wohnst.

Alfred06  04.11.2013, 11:43

Anspruch besteht auch, wenn man einen Ausbildungsplatz sucht.

Kindergeldsanspruch hat man während einer Ausbildung, nachher nicht mehr. Zurüchzahlung droht auch.