Anspruch auf Kindergeld? Nebengewerbe.
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und im Juli das Fachabitur gemacht. Bin fertig damit. Da ich nichts bekommen habe, habe ich ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite so nebenbei. Dann habe ich durch die Krankenkasse erfahren, damit ich weiterhin bei meinen Eltern versichert sein kann, darf ich im Monat nur 385 Euro verdienen. Da habe ich zugestimmt und verdiene jetzt auch nicht mehr. Nun habe ich aber ein brief bekommen. Da ich bei meinen Eltern noch wohne, wollen die natürlich noch Kindergeld bekommen. Das Amt sagt aber, dass mir keins mehr zusteht, da ich eine beschäftigung angefangen habe. Habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld? Beziehungsweise meine Eltern?? Gibt es da nicht irgendeinen Betrag ab dann und dann hat man keinen Anspruch??
5 Antworten
Anrechnung von Einkommen des volljährigen Kindes Die bisherige Regelung beim Kindergeld bis einschließlich 2011 sah vor, dass jedes Einkommen von volljährigen Kindern unter Berücksichtigung einer Freigrenze von 8.004 Euro jährlich angerechnet würde. Wurde die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, entfiel der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder vollständig und im schlimmsten Fall musste hier eine Rückzahlung geleistet werden.
Ab dem Jahr 2012 ist die Einkommensanrechnung vollständig weggefallen und richtet sich nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes. Ausführliche Informationen zur Anrechnung des Einkommens bei Volljährigen finden Sie im Artikel:
Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Ausbildungsplatz bemühst. Dazu musst Du bei der Familienkasse Absagen und Bewerbungen (mindestens eine im Monat) vorlegen oder Dich bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend melden und die Bescheinigung darüber bei der Familienkasse vorlegen. Solange keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, kannst Du arbeiten, soviel Du willst. Es darf nur nicht der Eindruck entstehen, dass Du keine Ausbildung anfangen willst bzw. Dich nicht ernsthaft bemühst.
b) Kind ohne Ausbildungsplatz
Die Einkommensgrenzen sind schon 2012 weggefallen. Dafür gibt es die anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit nach abgeschlossener Erstausbildung. Um Kindergeld zu bekommen, muss das Kind nicht bei den Eltern wohnen.
Wenn Du ein Nebengewerbe angemeldet hast, bist Du selbständig. Da wundert mich dann, dass Du noch familienversichert sein kannst. Kindergeld bekommt man aber auf jeden Fall nur, wenn man in einer Ausbildung ist, oder in der Überbrückungszeit bis zu einer Ausbildung. Da darf man dann auch verdienen (Minijob z. B.), aber nicht, wenn man Arbeit suchend ist, oder selbständig arbeitet.
Ja, wie gesagt, Kindergeld nur während einer Ausbildung oder Wartezeit auf eine. Da darf man auch Geld verdienen...(bin nicht sicher, ob die Grenze von 8008 EUR im Jahr (steuerfrei) da auch -noch-gilt).
Wenn du dich nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befindest, hast du natürlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, da du volljährig bist. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob du bei deinen Eltern wohnst.
Anspruch besteht auch, wenn man einen Ausbildungsplatz sucht.
Kindergeldsanspruch hat man während einer Ausbildung, nachher nicht mehr. Zurüchzahlung droht auch.
Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und die haben mir das so gesagt. Die wissen auch, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe und Selbstständig bin. :) Ich darf aber halt nicht mehr als 385 Euro verdienen. Ansonsten drohen nachzahlungen.