Mir wurde ein Ladendiebstahl untergeschoben der der es war hat alles gestanden darf ich jetzt wieder in den Laden einkaufen gehen wegen Hausverbot und so?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo finny03

Erstmal hebt sich ein Hausverbot nicht automatisch auf, da es eine Zivilrechtliche Sache ist, die der Hausrechtsinhaber frei bestimmen darf, außer es liegt der Sonderfall einer Diskriminierung vor.

In dem konkreten Fall ist das Hausverbot aber rechtlich tatsächlich unwirksam geworden, da es durch die Begründungsformulierung in Abhängigkeit zu dem Diebstahl gestellt wurde, sprich als eindeutige Rechtsfolge ausgesprochen wurde.

Solltest du den Laden trotzdem betreten begehst du also keine Straftat, immer natürlich unter der Annahme die Formulierung ist wirklich genau so wie du sie in der Frage geschrieben hast.

Dennoch würde ich dir raten das vorher mit dem Laden abzusprechen, sonst kann es dir passieren, dass der Ladendetektiv dich dort sieht und der Geschäftsleiter dir dann ein neues Hausverbot erteilt, das kann er ohne Angabe von Gründen tun und dann ist das auch gültig.

LG

Darkmalvet

finny03 
Fragesteller
 17.01.2017, 13:08

Also darf ich einfach wieder rein ?

Darkmalvet, UserMod Light   17.01.2017, 13:14
@finny03

Ja darfst du theoretisch allerdings kommt das mitunter nicht gut an.

Die Geschäftsleitung könnte sich durchaus übergangen fühlen, wenn sie dich da erwischen und wenn du dann mit diesen Formalitäten ankommst wird dir ein neues Hausverbot ausgesprochen um das du nicht so einfach wieder rum kommst.

Bringt es dir wirklich etwas ein einziges mal in den Laden reinzudürfen ?

Deswegen mein Rat klär das ab oder lass es durch deine Eltern abklären, du hast nichts getan warum also sollte man das Hausverbot nicht aufheben, diese Läden sind doch auf ihre Kunden angewiesen.

finny03 
Fragesteller
 17.01.2017, 13:24
@Darkmalvet, UserMod Light

Ich rufe da an. Und wenn die das nicht aufheben wollen kann ich da dann einfach rein ? Ich bin eh 13

Darkmalvet, UserMod Light   17.01.2017, 13:28
@finny03

Das ist eine schlechte Idee, wenn die das nicht aufheben dann wende dich lieber an die Presse oder schreibe einen freundlichen Brief mit Beweisen an Mediamarkt Deutschland, die haben Befehlsgewalt über alle Fillialen und können das von oben aufheben.

Theoretisch käme es natürlich darauf an wie du fragst, wenn du fragst ob sie das Hausverbot aufheben und sie sagen nein dann wäre das ungültige Hausverbot immernoch ungültig, fragst du ob du immernoch Hausverbot hast und sie sagen ja, dann kann man dies als Aussprache eines neuen, gültigen Hausverbotes interpretieren.

Und du bleibst sicher nicht ewig 13 und mal davon ab, was hast du davon ein einziges Mal in einen Laden zu dürfen ?

Das Hausverbot besteht weiter. Du kannst nicht davon ausgehen, dass bei Wegfall der Ursache auch das Hausverbot wegfällt. Es muss zurückgenommen werden. 

Die Frage die ich mir stelle ist, inwieweit man dir einen Diebstahl unterschieben konnte. Hast du evtl. zuerst die Schuld auf dich genommen...?  Auch wenn ggf. das Diebstahlshausverbot wegfiele, bei einer Beihilfe beim Diebstahl dürfte es weiterbestehen. 

dann klär das doch mit dem Markt ab, bevor du hinein gehst.

Wäre eigentlich logisch, dich wieder hineinzulassen- aber sicher ist sicher - frag erstmal nach.

Gibt es keine anderen E-Märkte in deiner Umgebug, die du besuchen kannst ?

In meiner Familie wurde auch mal jemand falsch beschuldigt, wir kaufen in dem Markt nichts mehr ein.

Dann solltest du zu dem Laden gehen und fragen ob dein Hausverbot aufgehoben ist. Nur durch den Beweis deiner Unschuld wird es nicht aufgehoben da das eine eine eine Strafrechtliche Sache ist, das andere eine zivilrechtliche. Vermutlich steht der Aufhebung des Hausverbots nichts mehr im Wege, aber du musst es offiziell aufheben lassen.Mal abgesehen davon dass dir selbst bei einem Verstoß dagegen ohnehin nichts passieren kann mangels Strafmündigkeit.

Haemiler  17.01.2017, 12:49

Mal abgesehen davon dass dir selbst bei einem Verstoß dagegen ohnehin nichts passieren kann mangels Strafmündigkeit.

Ein pädagogisch sehr wertvoller Hinweis! :-(

augsburgchris  17.01.2017, 12:50
@Haemiler

Aber die Wahrheit.

Haemiler  17.01.2017, 12:55
@augsburgchris

...und für den Sachverhalt völlig irrelevant!

Schon gewusst, dass im Käsekuchen kein Käse ist? Echt! Das ist die Wahrheit! ;-)

finny03 
Fragesteller
 17.01.2017, 12:57

Also passiert mir nichts wenn ich trotzdem dahin gehe. Was würde denn passieren wenn ich jeden Tag bis zu meinem 14. aus trotz da rein gehe falls die das nicht aufheben ?

augsburgchris  17.01.2017, 12:59
@finny03

Sie würden dich jeden Tag aufs neue wieder rausschmeißen.

Darkmalvet, UserMod Light   17.01.2017, 13:35
@finny03

Es passiert nichts außer dass du von der Polizei immer aufs neue nach Hause gebracht wirst und vielleicht von deinen Eltern Ärger bekommst, möglicherweise wird irgendwann das Jugendamt benachrichtigt, da hier allerdings kein Schaden entsteht und auch keine Gefahr von ausgeht würde das Jugendamt nichts machen.

Trotzdem solltest du so ein Verhalten erst garnicht anfangen, die meisten können damit nämlich nicht mit 14 wieder aufhören und dann kannst du Ärger bekommen.

Deine Mutter oder Dein Vater sollte bei dem Geschäftsführer anrufen und darauf hinweisen, dass dieses erlassene Hausverbot in schriftlicher Form aufzuheben ist.

Du hast nichts gemacht, also darf dieses Verbot nicht aufrecht erhalten werden.

lg Lilo

ronnyarmin  17.01.2017, 12:50

Klar darf das Hausverbot aufrecht erhalten werden. Der Hausherr hat das Hausrecht, er kann nach Belieben entscheiden, wer seinen Laden betreten darf und wer nicht. Das ist nicht an das Strafrecht gekoppelt.

In diesem Falle ist der Grund fürs Hausverbot weggefallen. Trotzdem muss der Hausherr dieses aufheben, sofern er das will.

Darkmalvet, UserMod Light   17.01.2017, 13:01
@ronnyarmin

In diesem Fall tatsächlich nicht, durch die Formulierung
aufgrund seines Ladendiebstahls ist dieses Hausverbot explizit als direkte Folge gekennzeichnet worden.

Damit wird es bei Wegfall des Grundes automatisch unwirksam.

LiselotteHerz  17.01.2017, 13:07
@ronnyarmin

Ich persönlich würde ja von diesem Geschäft erwarten, dass es einen höflichen Brief schreibt, dass das Hausverbot aufgrund des nun geklärten Sachverhaltes selbstverständlich aufgehoben wird.

Aber man soll heutzutage in Hinsicht auf Höflichkeit und gutes Benehmen nicht mehr allzu viel von den Leuten erwarten.

LiselotteHerz  17.01.2017, 13:12
@LiselotteHerz

Und schön blöd ist das außerdem von diesem Media-Markt, ein 13jähriger ist ein potentieller Kunde, der dann später seine Stereoanlage und seinen Fernseher halt woanders käuft.

MaikGold  17.01.2017, 17:00
@Darkmalvet, UserMod Light

Darkmalvet:  Das mag zwar sein, aber das sind formelle Kleinigkeiten.

Er kann das Hausverbot explizit wegen des ( Verdacht des ) Ladendiebstahls ausdrücklich zurück nehmen.

Theoretisch kann er im gleichen Atemzug aber ein erneutes Hausverbot aussprechen. Völlig ohne Begründung.

Darkmalvet, UserMod Light   17.01.2017, 18:45
@MaikGold

Eine formelle Kleinigkeit die ihn im Ernstfall, wäre er 14 vor einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch bewahrt.