muss ich bei einer Vorladung der Polizei erscheinen?

6 Antworten

http://vorladung-als-beschuldigter.de/index.php/anwalt-strafrecht-vorladung.php#vorl_6 Muss man der Vorladung als Beschuldigter nachkommen – muss man zur Polizei gehen?

Einer Vorladung durch die Polizei muss man als Beschuldiger nicht nachkommen, man muss nicht bei der Polizei erscheinen. Es gibt keine Verpflichtung, den Termin bei der Polizei wahrzunehmen oder das Anhörungsschreiben der Polizei schriftlich zu beantworten. Die Vorladung kann ignoriert werden.

Man muss den Termin zur Beschuldigtenvernehmung auch nicht absagen oder bei Terminskollisionen z.B. aufgrund von Urlaubes verlegen lassen.

Die Polizei hat keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn man den Termin nicht wahrnimmt.

Anders sieht es aus, wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Beschuldigten zwangsweise vorführen lassen. In der Regel erfolgt aber die Vorladung durch die Polizei. Auch in den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft der Absender der Vorladung ist, erfolgt in der Regel beim Ausbleiben des Beschuldigten keine zwangsweise Vorführung. Hintergrundgrund ist, dass den Beschuldigten keine Verpflichtung zur Aussage trifft. Er kann sich auf sein Schweigerecht berufen und die Aussage verweigern. Eine zwangsweise Vorfügung des Betroffenen ist deshalb mit unnötigem Aufwand verbunden.

Sollte man zur Polizei hingehen, obwohl man unschuldig ist?

Der wichtigste Strafrechtstipp ist, dass man die Vorladung als Beschuldigter ignorieren sollte. Man sollte nicht ohne Anwalt bei der Polizei eine Aussage machen.

Dies gilt unabhängig davon, ob man unschuldig ist oder nicht. Die Polizei geht davon aus, dass die Straftat durch den Beschuldigten begangen worden ist. Deshalb wurde der Beschuldigte vorgeladen. Niemand kann ausschließen, dass auch das Opfer einer Straftat unschuldig verurteilt wird. Das Risiko eines Fehlurteils lässt sich aber erheblich minimieren, soweit man den Termin bei der Polizei nicht wahrnimmt. Vielmehr sollte ein Anwalt für Strafrecht zunächst Akteneinsicht nehmen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann eine entlastende schriftliche Stellungnahme durch den Anwalt abgegeben werden.

Danke, nur was passiert gebau weiteres nachdem ich nicht hingegangen bin ?

@Tom46363

Die Sache geht an die Staatsanwaltschaft zurück und der zuständige Staatsanwalt entscheidet was weiter geschieht. Einstellung, eindringliches Gespräch mit ihm oder dem Jugendrichter oder ein paar Sozialstunden. Warte einfach ab was dann kommt.

genau*

Gelernt hast du nichts, wie zu lesen ist.

Du hast dich erdreistet, die an deine Mutter gerichtete Post zu öffnen.

Wenn du nicht schleunigst mit ihr darüber redest, wird es nur noch mehr Ärger geben!

Ja, deine Mutter wird nochmals Post bekommen. Fängst du auch diesen Brief ab, stehen die irgendwann vor der Tür.

Dann hast du auch noch eine Anzeige am Hacken wegen Verletzung des Postgeheimnisses und wegen Postunterschlagung.

Will keine moralapostel Sprüche sondern einfach fakten was passiert und das die Polizei nicht vor meiner Tür steht wird in diesem Dach verhalt nicht passieren so viel weiß ich auch schon kek

nein, weil seine mutter ihn nicht anzeigen wird, vielleicht zeigst du dein kind an, aber normale eltern tun das nicht

und die polizei wird auch nicht vor seiner tür stehen

Geh hin! Du hast einen dämlichen Fehler gemacht und sollst jetzt dafür einstehen. Da jetzt nicht hin zu gehen wäre gegenüber dem bestohlen sehr Unhöflich. Auch wenn dich das vermutlich nicht kümmert.

Ach ja, sag es deinen Eltern besser selbst. Irgendwann werden sie davon erfahren und dann gibt es Ärger. Wenn du es ihnen selbst sagst, wird es schon nicht so schlimm.

Und am besten entschuldigt du dich noch bei dem Ladenbesitzer. Wenn nicht persönlich, dann in einem Brief.

Lg und bleib sauber ;)

Du brauchst nicht zur Polizei zu gehen. Damit ist die Angelegenheit aber nicht abgeschlossen.

Du solltest den Brief deinen Eltern zeigen, aus deinem Fehler lernen und dafür gerade stehen.