2. Mal beim Ladendiebstahl erwischt?

6 Antworten

Der Diebstahl von vor 4 Jahren wird kaum einfließen auf die Strafe, da Du zu der Zeit noch minderjährig gewesen bist. Kommt der jetzige Diebstahl zur Anzeige, wäre eine geringe Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe möglich. Wird Dein jetziger Arbeitgeber, wo Du als Kellnerin arbeitest, Dich soweit er es erfährt, weiterhin beschäftigen, immerhin könntest Du ja für ihn ein Problem sein, wenn Gäste erfahren, daß die Kellnerin nicht ganz ehrlich ist.

Die Angst vor der Strafe ist ein Teil der Strafe, Recht so. Woher sollen wir das Strafmaß kennen, wir klauen nicht regelmäßig. Ganz ehrlich, wie oft hast du geklaut, OHNE erwischt zu werden?

Es wird Zeit eine schlechte Gewohnheit abzulegen. Irgendwann einmal gibt es keine Aldistrafen mehr, sondern richtige Vorstrafen, also Bewährungsstrafen, die dann auch später zum Gefängnisaufenthalt ausgebaut werden können. Ab 21 schützt dich auch dein Alter nicht mehr.

Nur ein Tipp: Verlange eine Psychotherapie, die dich von deiner krankhaften Sucht zu stehlen heilt. Das könnte das Strafmaß senken.

Es war das aller aller letzte Mal! Mir reichts selber..

Auch wenn es nicht im führungszeugnis steht das wurde aber trotzdem zu protokoll genommen da es kein schwerer diebstahl war (wenn der richter das natürlich auch so sieht)geh ich von einer geldstrafe oder sozialstunden aus im schlimmsten fall kriegst du vielleicht noch einpaar jahre auf bewährung

Wie viel waren die Sachen denn genau wert? Das kann hier durchaus entscheidend sein. Weißt du, ob der Laden Strafantrag gestellt hat?

25€ waren die sachen insgesamt wert.. also es wurde auf jeden fall ein bogen ausgefüllt und mir wurde gesagt, dass ich bald zur polizei muss, mehr aber auch nicht..

@honigkuchenkatz

Ok. Also ich gehe einfach mal davon aus, dass die Sachen über 25€ wert sind.

Aufgrund deines Alters wirst du wohl nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

Diebstahl sieht grundsätzlich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass es überhaupt so weit kommt.

Das Verfahren kann nämlich eingestellt werden (§§ 153, 153a StPO). Im Fall des § 153a StPO müsstet du als Gegenleistung für die Einstellung einen kleinen Geldbetrag zahlen oder Sozialstunden ableisten.

Insgesamt also nichts, weshalb du dir grosse Sorgen machen musst. Beim nächsten mal wird es jedoch eine Geldstrafe geben!

@uni1234

Super , danke für deine hilfreiche Antwort! Ich hatte bereits im Internet recherchiert, da ich mir wirklich große Sorgen mache. Wahrscheinlich werde ich eine Geldstrafe zahlen müssen. Weißt du ungefähr, wie hoch die Summe sein könnte?

@honigkuchenkatz

Also falls du wirklich zu einer Geldstrafe verurteilt werden solltest:

Nettoeinkommen / 30 x 60

Das dürfte das Maximalste sein was ein Richter in deiner Situation vernünftigerweise verhängen kann.

@uni1234

Ok.. könnte ich diesen Betrag, so blöd das auch klingt, in Raten abzahlen? Oder muss alles auf einmal abbezahlt werden?

Ich weiß, dass das blöd ist und ich bereue diese Tat zutiefst

Wenn ich solche Aussagen lese kräuselt sich bei mir etwas. Sorry, aber das Einzige was Du ( sehr, sehr wahrscheinlich nur ) bereust, ist die Tatsache, dass Du ( erneut ) erwischt wurdest.

Vor 4 Jahren wurde ich leider schon Mal beim Ladendiebstahl erwischt,

Ich hoffe, dass Dir diesmal ein deutliches Stoppschild" hingehalten wird, in Form einer hohen Anzahl von Sozialstunden oder einer hohen Geldstrafe sprich mindestens 50 Tagessätze ( à 1/30 Deines Monatseinkommens) .