Hausverbot schriftlich?

5 Antworten

Hausverbot ist eine privatrechtliche Angelegenheit.

Wenn DU (bzw. dein Unternehmen) dieses nicht zurück gezogen hast, gilt es nach wie vor.

Allerdings könntest du in Beweisnot kommen, wenn da gar nichts Schriftliches vorliegt.

Also, WENN du das beweisen kannst, hast du die Möglichkeit, den Betreffenden wegen Hausfriedensbruchs anzuzeigen (bei der Polizei).

Wie hier schon richtig gesagt wurde, gilt auch ein mündliches Hausverbot. Allerdings ist hier schwer nachzuweisen wann das Jahr um ist, wenn kein Datum notiert wurde.

Mein Tipp, sprecht ihm nächstes Mal einfach ein neues Hausverbot aus und gebt es ihm schriftlich. Seine Daten müsstet ihr ja haben. Wenn das Verfahren eingestellt wurde bekommt ihr das ebenso von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Ihr habt das Hausrecht und könnt frei entscheiden wer bei euch einkaufen darf und wer nicht. Ihr braucht also für ein Hausverbot nicht mal einen Grund.

Mit einem schriftliche Hausverbot seid ihr jedenfalls auf der sicheren Seite und könnt ggfs. die Polizei rufen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Festhalten dürft ihr ihn dann jedoch nicht, weil ihr ja bereits im Besitz seiner Daten seid.

Hausverbot kann der Hausherr erteilen wem er will, das braucht auch nicht schriftlich zu sein. Wenn er es unbedingt schriftlich haben will, könnt ihr es ihm ja auch schriftlich geben, aber an sich hat er hausverbot, und wenn er dann trotzdem zum einkaufen kommen will und sich weigert zu gehen, dürft ihr die polizei rufen.

Die Rechtslage würde ich am besten bei eurer Firma ganz oben mal nachfragen.Oder direkt bei einem Rechtsanwalt.L G juweda

Schreib ihm das auf einem Kassenbon beim nächsten Einkauf und gut is!