Hausverbot lebenslänglich p&c?

9 Antworten

Du hast keine Strafe und kein Strafverfahren. Du hast nur Hausverbot, weil du den Diebstahl deines Freundes und somit die Schädigung des Hauses gebilligt hast. Wenn sich jemand nicht angemessen benehmen kann, kann der Hausherr bestimmen, dass so einer sein Haus nicht mehr betritt. Daran ist nichts ungerecht.

Statt dich auch noch darüber zu empören, könntest du dich entschuldigen - vielleicht hat man dann ein Einsehen.

Hallo "landregen", bitte beachten Sie, es war ja kein Diebstahl. Nach der Schilderung des Falles war es möglicherweise ein "versuchter Diebstahl". Und das nicht von der 15-jährigen, sondern von einem Freund.

Aber selbst da habe ich meine Zweifel. Auch meine ich, die minderjährige 15-jährige hat keine Aufsichtspflichten gegenüber der anderen Person, der den Pulli in seine Tasche verbracht hat. Es könnte ja auch sein, dass sie gar nicht bemerkt hat, als er den Pulli in seine Tasche steckte.

Das die 15-jährige lebenslange Hausverbot erhalten hat, halte ich für weit überzogen. Wichtig wäre in dieser Sache auch die Frage, ob die Polizei hinzugezogen wurde.

Weil ich denke, hier ist sehr viel voll schiefgelaufen. Jemand, der des Diebstahls verdächtigt wird, sollte immer dafür sorgen, dass die Polizei hinzugezogen wird; auch dann, wenn er wirklich gestohlen hat.

Vernehmungen durch Angestellte oder den Geschäftsführer im Hinterzimmer (Büro) braucht der Beschuldigte nicht zu dulden. Auch die Feststellung der Personalien ist nicht erlaubt. Das alles darf nur die Polizei. Wird der oder die Tatverdächtige doch ins Büro geschleift oder gezerrt, ist das mindestens eine Nötigung oder sogar eine Freiheitsberaubung und somit eine Straftat.

Daher meinen Rat: Immer die Polizei holen, auch dann, wenn man wirklich gestohlen hat. Der vermutete Täter sollte immer dafür sorgen, dass für alle Vorgänge im Laden Zeugen dabei sind, auch dann, wenn die Polizei eingetroffen ist. Das mag einem peinlich sein, dient aber im Zweifel der Beweissicherung. Der Beschuldigte kann auf die Anwesenheit von Zeugen bestehen. Bei Minderjährigen sollten neben den Zeugen die Eltern geholt werden. Auch der Minderjährige kann auf die Anwesenheit von Zeugen bestehen (gemeint sind hier also z. B. Kunden, welche zufällig im Laden sind).

Ganz wichtig ist, die 15-jährige selbst wird ja NICHT beschuldigt!!!

Ein Gespräch zwischen den Eltern und dem Geschäftsführer ist hier sicher sehr hilfreich, damit das Hausverbot abgeräumt wird.

Wichtig wäre auch die Frage: Wurde das Hausverbot schriftlich erteilt???

Wenn nicht, ist es eigentlich ohne jede Wirkung, weil der Beweis eines Hausverbotes nicht vorhanden ist.

Nun gut, das Ganze ist ja schon lange her. Sicher hat sich ja inzwischen alles erledigt. Tschüüüs.

lg. Hans

Eine lebenslängliches Hausverbot ist absolut unüblich.

Vermuteter Diebstahl? Ein Diebstahl in einem Kaufhaus, der nur vermutet ist, kann und darf keine Folgen haben, da ist das Hausverbot erst recht überzogen.

Bis zur Kasse hat man Kunden in Ruhe zu lassen. Wenn man einen Diebstahl beobachtet hat, ist das erst mal nur ein Versuch. Erst wenn das Teil ohne bezahlen hinter die Kasse gebracht wird, ist das ein Diebstahl.

Seid ihr fest gehalten worden? In einen Nebenraum geführt worden? Oder wie lief das ab?

Auf jeden Fall solltet ihr, oder besser eure Eltern, gegen dieses Hausverbot Protest einlegen.

Aber wirklich wichtig ist hier die Vorgehensweise, je nach Ablauf kann man das darüber erledigen.

In einer Privatwohnung darf ein Hausverbot willkürlich ausgesprochen werden. In öffentlichen Geschäftsräumen aber NICHT. Hier muss ein Grund, üblicherweise "Störung des Betriebsfriedens" vorliegen, damit ein Hausverbot gültig wird!

Das übersehen viele Leute gerne!

ja abgeführt in einen Nebenraum. Wäre der 1. Schritt einen Termin beim Polizeipräsidium zu machen?

@Tarabku1000

SUPER!

Ohne dringenden Tatverdacht in einen Nebenraum"! Das ist Freiheitsberaubung! Zugreien dürften die ERST hinter der Kasse, DANN dürfen sie dich in einen Nebenraum BITTEN.

Der 1. Schritt wäre den Filialleiter kontaktieren (über eure Eltern, wenn es geht!), ihn darauf hinweisen, dass ihr unberechtigterweise verdächtigt worden seid, es daher keinen Grund für die "Vorläufige Festnahme" gab, und diese daher den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Dann bittet höflich, die Sache in eurem Sinne zu entscheiden, weil "wir würden da nicht so gerne zur Polizei mit gehen".

Ihr könnt auch drauf hinweisen, dass ihr euch "rechtlich beraten habt lassen" (bitte keinen Anwalt dazu erfinden!) Dass hier fällt durchaus unter "rechtliche Beratung".

Die Voraussetzung zur "Vorläufige Festnahme", die bei Ladnediebstahl zum trgen kommt, war hier nicht gegeben. (Dringender Tatverdacht, Fluchtgefahr. usw, wenn ihr noch VOR der Kasse abgefischt worden seid)

Nicht sofort zur Polizei, ist unnötige Arbeit.

Hatte mal einen Chef (im Wachdienst), der war in seinem 1. Berufsleben Filialleiter in einem Kaufhaus...

Nix kannst du machen

ist Sache von P & C das zu regeln. Wenn sie meinen: lebensksng, dann ist das so

P & C hat das Hausrecht und kann ebtscheidn

wenn ihr euch nicht benehmen könnt, müsst ihr eben draußen bleiben

So einfach ist das

und Erzähl nicht so einen Käse von wegen

“wir wollten nicht klauen“

wenn er nicht klauen wollte: warum steckte dann der Pulli in deiner Tasche ?

entweder nimmt man den Pulli in die Hand & geht zur Kabine zum anprobieren oder zur Kasse

ihr habt den Scheiß gemacht, dann heul jetzt nicht rum

hdf

Nichts. P&C hat Hausrecht, die Firma kann bestimmen, wer bei ihr einkaufen darf,  außer sie verstößt gegen Gesetze. Diebe zu sperren ist legal.

Sie HABEN Nichts gestohlen, und das Hausrecht ist nicht umfassend. ein Geschäftsmann muss das Hausverbot begründen.

Verdacht auf Diebstahl reicht. Und mitgefangen, mitgehangen.

@Akka2323

Du bist einer von den menschen die komplett keine ahnung vom deutschen strafrecht haben, und sich hier wichtig machen wollen.

Habe lebenslänglich in allen kaufland und lidl filialen hahah 1 Tag später war ich wieder in genau der gleichen kaufland filiale das juckt keinen...wie wollen die sich in 1 woche noch an euch erinnern die sehen so viele gesichter am tag....

Täusch Dich mal nicht.Und brüste ich nicht mit den Hausverboten.Wenn Du Pech hast,hagelt es Anzeigen wegen Hausfriedensbruch.In der Summe könnte sogar eine Haftstrafe drauf stehen,wenn Du das alle paar Tage so machst.