Ich bin 17 und habe bei Marktkauf geklaut was erwartet mich für eine strafe?

10 Antworten

Die 100€ sind keine Strafe, sondern die "Fangprämie". Viele Läden haben dazu ein Schild irgendwo am Eingang, sinngemäß: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebür von 100€!".

Vermutlich hat Marktkauf so etwas auch hängen. Du akzeptierst diese Bedingung durch das Betreten des Ladens. Der Betrag von vom Laden eingeklagt werden.

Die 100 € Schadenersatz sind eine zivilrechtliche Sache, ebenso wie das Hausverbot. Notfalls kann dieser Schadenersatz eingeklagt werden, wobei man über die Höhe sicher streiten kann. Aber selbst wenn das Gericht eine Obergrenze von 75 € für akzeptabel hält, kommst Du wegen der zu tragenden Verfahrenskosten nicht preiswerter davon.

Strafrecht ist eine andere Baustelle. Wenn Du bisher noch nicht aktenkundig geworden bist, wird das Ermittlungsverfahren i.d.R. eingestellt. Falls nicht, würden vermutlich ein paar Sozialstunden auf Dich zukommen.

Der Marktbetreiber sollte Dir auf Verlangen nachweisen, dass er eine Fangprämie von 100 € an seine Mitarbeiter oder einen Beauftragten (Ladendetektiv) für jeden überführten Ladendieb auch tatsächlich zahlt.

100 € vom diebischen Kunden kassieren und "nur" 50 € an den erfolgreichen Mitarbeiter auszahlen, das wäre wohl unzulässig.

Man muss hier wieder einmal zwischen den zivil- und den strafrechtlichen Folgen deines Handelns unterscheiden.

Zivilrechtliche Folge ist in erster Linie die Forderung, 100€ zu zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Vertragsstrafe. Da du als Minderjähriger nur beschränkt geschäftsfähig bist und grundsätzlich ohne Einwilligung deiner Eltern keine wirksamen Verträge schließen kannst, ist wohl auch die Vertragsstrafe nicht gerichtlich durchsetzbar. Es soll jedoch Gerichte geben, die dies anders sehen. Die 100€ nicht zu zahlen, ist daher nicht ganz ungefährlich und kann im Zweifel einiges teurer werden.

Daneben gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Diebstahl ist schließlich strafbar (§ 242 StGB). Was dabei rumkommt, ist gerade im Jugendstrafrecht schwer vorherzusagen. Das Verfahren könnte entweder eingestellt werden wegen Geringfügigkeit, insbesondere weil es deine erste Tat ist (§§ 45, 47 JGG). Möglich wäre aber auch gerade deshalb eine Art Warnschuss der Justiz in Form von Sozialstunden oder Ähnlichem.

Ein Diebstahl von geringwertigen Sachen wird allerdings nur verfolgt, wenn Marktkauf einen Strafantrag stellt (§ 248a StGB). Wenn du die 100€ zahlst, ist es gut möglich, dass Marktkauf hierauf verzichtet.

Kannst Du nicht lesen? Es heißt Marktkauf und nicht Marktklau!

Frag, ob Du die Summe auch in Raten bezahlen kannst. Von der Polizei wirst Du wahrscheinlich noch zu Sozialstunden verdonnert.