Minijob Gehalt während man Krank ist?

4 Antworten

Es gilt in allen Fällen das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, der AG muss die AN nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz so bezahlen, wie sie ohne Krankheit gearbeitet hätten.

Deshalb gilt:

Bei Frage 1 bekommt AN "A" Entgeltfortzahlung für die Stunden, für die er eingeplant war und AN "B" wird für die gearbeiteten Stunden gezahlt, die er eingesprungen ist.

Bei der 2. Frage war AN "A" für drei Arbeitstage und AN "B" für einen Arbeitstag geplant, sie müssen daher für drei, bzw. einen Tag Entgeltfortzahlung bekommen

Entsprechend muss der AG beim dritten Fall für alle drei AN einen Tag bezahlen. die AN "A" und "B" bekommen Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und AN "C" wird für die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt

Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt

Beide bekommen ihr Geld.. allerdings werden die Überstunden mit Freizeitausgleich beglichen…

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Dabei ist es völlig unerheblich, wie viele Stunden die Durchschnittsarbeitszeit beträgt.

Auch Minijobber können sich daher auf ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berufen. Bei einem Minijob erfolgt häufig eine stundenbezogene Vergütung. Für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird dann der Stundenzahl mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden multipliziert.

Bild zum Beitrag

Dies spuckt Google aus. Wenn Du auf die Seite der Kanzlei gehst, wird das auch noch per Fallbeispielen erklärt.

Alles Gute und einen schönen, windig-nassen Sonntag

 - (Recht, Krankheit, Arbeitsrecht)