bezahlung nach stunden und bedarf, krank zahlt der Arbeitgeber?

2 Antworten

Nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu max. sechs Wochen, wenn du durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an deiner Arbeitsleistung verhindert bist, ohne dass dich ein Verschulden trifft.

Für die restlichen zwei Wochen hat dich der Arbeitgeber nach dem umgerechneten Durchschnitt der vorangegebenen fünf Wochen zu bezahlen.(Siehe dazu die §§ 3 und 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes)

Guten Morgen!

Es gibt nur einen einzigen Grund warum keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezahlt werden muss und der ist wenn man freiberuflich für ein Unternehmen tätig ist. Dies ist bei Dir nicht der Fall und so muss das Unternehmen eben bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, dies auch dann wenn anderes im Arbeitsvertrag stehen würde.

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung die man eben auch vertraglich geregelt nicht umgehen kann.